
Stiftung Warentest warnt vor Zamaro.de

Zamaro.de ist ein Tauschportal für Kleidung im Internet, wirbt mit einer kostenlosen Anmeldung. Doch Verbraucherschützer warnen vor bösen Überraschungen.
"An Zamaro sendest Du Deine ungeliebten Kleider. Im Gegenzug kannst Du Dir neue Artikel aus dem Shop aussuchen." So werben die Betreiber der Seite Zamaro.de für ihr Geschäftsmodell.
Die Stiftung Warentest hat sich die Seite nun einmal näher angesehen - und warnt vor "bösen Fallen". So akzeptiere das Tauschportal nur Damenartikel „in eindeutig neuwertigem Zustand“. Das klinge aber nur eindeutig. Denn wie viele Punkte es gibt, um darüber andere Artikel einzutauschen, bewerte Zamaro subjektiv. Nimmt es die Kleiderstücke nicht an, sei die Einsenderin die eingeschickten Stücke los: „Artikel können nicht retourniert werden“, sage Zamaro.
Ärgerlich sei auch, dass Kunden am Ende doch recht hohe Kosten zu bezahlen hätten. "Dabei haben sogenannte "Basic"-Bestellerinnen, neben 5,90 Euro Versandkosten, eine nach den Punkten gestaffelte "Packgebühr" (von 1,90 bis 5,90 Euro) berappt: wohlgemerkt, für jedes Teil extra. Wer umtauscht, weil etwas nicht passt oder gefällt, muss erneut für den Versand zahlen", schildert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Erfahrungen von Betroffenen.
Hinzu kommt, so warnen Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass etliche Verbraucher bei ihrer ersten Gratis-Bestellung auf Zamaro.de in eine Abofalle getappt seien. "Der Dreh: Kurz vor dem Klick auf den "Kaufen"-Button erscheint am rechten Rand ein kleingedruckter Text, in dem es heißt: "Lasse ich in den nächsten sieben Tagen nichts von mir hören (Anruf genügt), startet Zamaro automatisch die vierundzwanzigwöchige SwapPLUS-Mitgliedschaft". Und für die sind satte 384 Euro zu berappen, 24 Wochen lang jeweils 16 Euro", so die Verbraucherschützer.
Die Verbraucherzentrale NRW hält dieses, so wörtlich, "untergejubelte" Abo nach eigenen Angaben für unrechtmäßig - auch wenn Abonnenten Pack- und Versandkosten dann erlassen würden. "Wer hereingelegt wurde, sollte widersprechen und Abbuchungen bei seiner Bank zurückholen", erklärt die Stiftung Warentest. (bo)
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