Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Interview: Drohnen-Fotos: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Interview
13.03.2015

Drohnen-Fotos: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Imer mehr Hobby-Fotografen lassen Drohnen aufsteigen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Immer mehr Drohnen sind am Himmel unterwegs. Neben kommerziellen Nutzern lassen auch immer mehr Privatleute solche Flugkörper aufsteigen. Doch wie sieht die Rechtslage aus?

Gerade an sonnigen Tagen mit guter Sicht passiert es immer häufiger, dass Drohnen über uns hinweg fliegen. Auch Privatleute nutzen die unbemannten Flugobjekte immer häufiger dazu, Menschen, Häuser und Landschaften zu fotografieren. Doch was ist erlaubt und was verboten? Wir sprachen darüber mit dem Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter.

Wer darf eine Drohne überhaupt steuern und welche Genehmigungen braucht man?

Vetter: Man mag es kaum glauben, aber handelsübliche Drohnen darf bei uns jedermann ohne Genehmigung starten lassen, also auch Kinder und Jugendliche. Nur bei gewerblicher Nutzung und wenn die Drohne mehr als fünf Kilogramm wiegt, muss bei der zuständigen Luftaufsicht eine „Aufstiegserlaubnis“ beantragt werden.

Ist es denn erlaubt, Drohnen überall fliegen lassen?

Vetter: Viele Großstädte untersagen Drohnenflüge ausdrücklich im Stadtgebiet. Komplett verboten sind Drohnen auch im Umkreis von 1,5 Kilometern rund um Flughäfen und in Naturschutzgebieten. Außerdem ist es verboten, größere Menschenansammlungen zu überfliegen wie zum Beispiel  in Fußballstadien oder belebten Einkaufsstraßen.

Lesen Sie dazu auch

Darf ein Drohnenpilot denn über mein Grundstück fliegen und Aufnahmen von mir machen?

Vetter: Nein, natürlich nicht. Wer mit dem Gerät beispielsweise bei Nachbarn ein Grillfest oder gar das Sonnenbad filmt, verletzt deren Rechte. Ein No-go ist es auch, mit der Drohne von außen in private Räume zu filmen. Das alles kann schnell zu Klagen oder gar einem Strafverfahren führen.

Und wie sieht es aus, wenn ein Drohnenpilot nur mein Haus fotografiert?

Vetter: Die sogenannte Panoramafreiheit besagt, dass Gebäude, die frei sichtbar sind, auch fotografiert werden dürfen. Das gilt auch für den Überflug.

Und was ist, wenn Drohnenpiloten Fotos von Parks oder Feldern machen?

Vetter: Außerhalb privater Grundstücke dürfen Drohnen grundsätzlich Aufnahmen machen. Das heißt, auf einem Feld oder in einem Park kann man als Passant nicht verlangen, dass eine Drohne am Boden bleibt. Wer als Drohnenpilot dann allerdings gezielte Nahaufnahmen einzelner Personen auf Wegen und Plätzen veröffentlicht, verletzt deren Recht am eigenen Bild.

Was kann ich denn unternehmen, wenn mich eine Drohne nervt?

Vetter: Es gilt die allgemeine Regel, die man auch aus der Straßenverkehrsordnung kennt: Sobald Menschen gefährdet oder belästigt werden, ist Feierabend. Es ist für die Ordnungsämter oder gar die Polizei also durchaus möglich, bei Beschwerden nervige oder leichtsinnige Drohnenpiloten in die Schranken zu weisen.

Mal ein konkretes Beispiel: Ich sitze im Biergarten, über mir schwebt eine Drohne, ich will aber meine Ruhe haben. Was soll ich tun?

Vetter: Der Besitzer des Biergartens hat das Hausrecht und könnte den Drohnenpiloten in die Schranken weisen. Aber grundsätzlich ist es erstmal besser, mit dem Piloten zu sprechen als direkt die Polizei zu rufen. Da steckt ja oft kein böser Wille hinter, und mit einem offenen Wort lässt sich vieles aus der Welt schaffen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.