Drohnen-Fotos: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Immer mehr Drohnen sind am Himmel unterwegs. Neben kommerziellen Nutzern lassen auch immer mehr Privatleute solche Flugkörper aufsteigen. Doch wie sieht die Rechtslage aus?
Gerade an sonnigen Tagen mit guter Sicht passiert es immer häufiger, dass Drohnen über uns hinweg fliegen. Auch Privatleute nutzen die unbemannten Flugobjekte immer häufiger dazu, Menschen, Häuser und Landschaften zu fotografieren. Doch was ist erlaubt und was verboten? Wir sprachen darüber mit dem Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter.
Wer darf eine Drohne überhaupt steuern und welche Genehmigungen braucht man?
Vetter: Man mag es kaum glauben, aber handelsübliche Drohnen darf bei uns jedermann ohne Genehmigung starten lassen, also auch Kinder und Jugendliche. Nur bei gewerblicher Nutzung und wenn die Drohne mehr als fünf Kilogramm wiegt, muss bei der zuständigen Luftaufsicht eine „Aufstiegserlaubnis“ beantragt werden.
Ist es denn erlaubt, Drohnen überall fliegen lassen?
Vetter: Viele Großstädte untersagen Drohnenflüge ausdrücklich im Stadtgebiet. Komplett verboten sind Drohnen auch im Umkreis von 1,5 Kilometern rund um Flughäfen und in Naturschutzgebieten. Außerdem ist es verboten, größere Menschenansammlungen zu überfliegen wie zum Beispiel in Fußballstadien oder belebten Einkaufsstraßen.
Darf ein Drohnenpilot denn über mein Grundstück fliegen und Aufnahmen von mir machen?
Vetter: Nein, natürlich nicht. Wer mit dem Gerät beispielsweise bei Nachbarn ein Grillfest oder gar das Sonnenbad filmt, verletzt deren Rechte. Ein No-go ist es auch, mit der Drohne von außen in private Räume zu filmen. Das alles kann schnell zu Klagen oder gar einem Strafverfahren führen.
Und wie sieht es aus, wenn ein Drohnenpilot nur mein Haus fotografiert?
Vetter: Die sogenannte Panoramafreiheit besagt, dass Gebäude, die frei sichtbar sind, auch fotografiert werden dürfen. Das gilt auch für den Überflug.
Und was ist, wenn Drohnenpiloten Fotos von Parks oder Feldern machen?
Vetter: Außerhalb privater Grundstücke dürfen Drohnen grundsätzlich Aufnahmen machen. Das heißt, auf einem Feld oder in einem Park kann man als Passant nicht verlangen, dass eine Drohne am Boden bleibt. Wer als Drohnenpilot dann allerdings gezielte Nahaufnahmen einzelner Personen auf Wegen und Plätzen veröffentlicht, verletzt deren Recht am eigenen Bild.
Was kann ich denn unternehmen, wenn mich eine Drohne nervt?
Vetter: Es gilt die allgemeine Regel, die man auch aus der Straßenverkehrsordnung kennt: Sobald Menschen gefährdet oder belästigt werden, ist Feierabend. Es ist für die Ordnungsämter oder gar die Polizei also durchaus möglich, bei Beschwerden nervige oder leichtsinnige Drohnenpiloten in die Schranken zu weisen.
Mal ein konkretes Beispiel: Ich sitze im Biergarten, über mir schwebt eine Drohne, ich will aber meine Ruhe haben. Was soll ich tun?
Vetter: Der Besitzer des Biergartens hat das Hausrecht und könnte den Drohnenpiloten in die Schranken weisen. Aber grundsätzlich ist es erstmal besser, mit dem Piloten zu sprechen als direkt die Polizei zu rufen. Da steckt ja oft kein böser Wille hinter, und mit einem offenen Wort lässt sich vieles aus der Welt schaffen.
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