Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Justiz: Binance-Gründer zu vier Monaten Haft verurteilt

Justiz
01.05.2024

Binance-Gründer zu vier Monaten Haft verurteilt

Changpeng Zhao wird in der Milliardärsliste des Finanzdienstes Bloomberg auf Rang 38 geführt mit einem geschätzten Vermögen von knapp 40 Milliarden Dollar.
Foto: Hugo Amaral/SOPA Images via ZUMA Press Wire, dpa

Er dürfte der reichste Insasse in einem US-Gefängnis werden: Der Gründer der Kryptowährungsbörse Binance soll für vier Monate in Haft. Der Richter blieb deutlich unter dem Antrag der Anklage.

Der Gründer der Kryptowährungsbörse Binance, Changpeng Zhao, ist in den USA zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Richter in Seattle setzte das Strafmaß für den 47-Jährigen am Dienstag auf vier Monate fest, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht. Zhao und Binance hatten im November Verstöße gegen Geldwäsche-Gesetze zugegeben. Er gab alle Posten bei der Kryptobörse auf. Die Anklage hatte für Zhao drei Jahre Gefängnis gefordert, während die Verteidiger für eine Bewährungsstrafe plädierten.

Binance ist eine Handelsplattform für Digitalwährungen wie Bitcoin. Gemessen am Handelsvolumen ist es der größte Marktplatz dieser Art. Kryptowährungen sind verschlüsseltes, digitales Geld, das unabhängig von Geldinstituten, Zentralbanken und Staaten geschaffen wurde. Überweisungen von Kryptowährungen werden in einer offen einsehbaren Datenbank, der sogenannten Blockchain, gespeichert. Wer in solche Währungen investiert, muss sich auf Kursschwankungen einstellen. So brachen die Kurse der wichtigsten Digitalwährungen in der Walpurgisnacht abermals ein.

Zhao kam freiwillig in die USA

Binance-Gründer Zhao dürfte der reichste Insasse in einem US-Gefängnis werden: In der Milliardärsliste des Finanzdienstes Bloomberg lag er am Mittwoch auf Rang 42 mit einem geschätzten Vermögen von gut 36 Milliarden Dollar. Es besteht hauptsächlich aus seiner Beteiligung an Binance. Wann genau Zhao die Haftstrafe antreten soll, blieb zunächst offen. Der Richter empfahl eine Inhaftierung in der Region Seattle.

Richter Richard Jones erkannte an, dass Zhao trotz drohender Strafe freiwillig in die USA gekommen sei und mit den Ermittlungsbehörden kooperiert habe. Er halte es für wenig wahrscheinlich, dass der Binance-Gründer in Zukunft Verbrechen begehe - zugleich solle das Urteil aber auch eine abschreckende Wirkung haben. Zhao sagte, er wolle in Zukunft eine Online-Bildungsplattform aufbauen.

Die US-Justiz warf Binance und Zhao nach jahrelangen Ermittlungen vor, Geldwäsche- und Sanktionsgesetze umgangen zu haben. Die Betreiber der Kryptobörse hätten trotz Millionen von Kunden in den USA nicht die vorgeschriebenen Kontrollen aufgesetzt. Das habe fragwürdige Geldflüsse möglich gemacht, unter anderem in Höhe von rund 900 Millionen Dollar zwischen den USA und dem von Sanktionen betroffenen Iran. Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge wies Zhao Binance-Mitarbeiter unter anderem an, mit US-Kunden per Telefon zu kommunizieren, um keine Spuren zu hinterlassen.

Milliardenstrafe für Binance

Zugleich zog der Fall Binance viel weniger Aufmerksamkeit auf sich als der Zusammenbruch des Konkurrenten FTX, dessen Gründer Sam Bankman-Fried im März wegen Betrugs zu 25 Jahren Haft verurteilt worden war. Binance betonte stets, dass US-Behörden dem Unternehmen nicht vorwarfen, Kundengelder veruntreut oder Märkte manipuliert zu haben. US-Justizminister Merrick Garland verwies im November allerdings darauf, dass Binance auch aufgrund der Gesetzesverstöße zum weltgrößten Handelsplatz für Kryptowährungen geworden sei. Für Binance wurden mit dem Schuldeingeständnis Strafen von rund 4,3 Milliarden Dollar fällig. Zhao persönlich zahlt 50 Millionen Dollar.

Der Wert des Bitcoin lag am Mittwoch bei der Handelsplattform Bitfinex nur noch knapp über 57.000 US-Dollar. Am Dienstag hatte er noch 64.000 Dollar gekostet. Seit dem Höchststand von fast 74.000 Dollar Mitte März hat die größte und älteste Kryptowährung rund 22 Prozent an Wert verloren. In Schatten des Bitcoin verloren auch andere Kryptowährungen an Wert. Die zweitgrößte Kryptowährung Ether rutschte unter die Schwelle von 3000 US-Dollar. Auf Wochensicht hat Ether rund acht Prozent verloren und hielt sich damit etwas besser als der Bitcoin, der in diesem Zeitraum über zehn Prozent nachgegeben hatte.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.