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Smartphone
13.09.2023

Französische Aufseher drohen Rückruf des iPhone 12 an

Beim iPhone 12 soll der Grenzwert für unmittelbaren Körperkontakt - etwa in der Hand oder in der Hosentasche - überschritten worden sein.
Foto: Zacharie Scheurer, dpa

Ärger für Apple in Frankreich: Eine Behörde droht mit dem Rückruf des iPhone 12 wegen zu hoher Strahlenwerte. Der Konzern soll per Update nachbessern.

Eine französische Aufsichtsbehörde droht mit dem Rückruf des drei Jahre alten iPhone 12 von Apple, da Tests eine elektromagnetische Strahlung über den Grenzwerten angezeigt hätten.

Die Agence nationale des fréquences (ANFR) wies an, dass Geräte des Modells aus den Verkaufskanälen entfernt werden müssten. Wenn Apple die Werte nicht "so schnell wie möglich" mit einem Update korrigiere, müssten auch die in Frankreich im Umlauf befindlichen Geräte zurückgerufen werden.

Von Apple gab es keine offizielle Stellungnahme zum Vorstoß der ANFR. Der Konzern widersprach den Ergebnissen der Überprüfung und legte der Behörde mehrere Untersuchungsergebnisse eigener und unabhängiger Labore vor, die die Konformität des Geräts belegten. Das iPhone 12 war von mehreren internationalen Gremien zertifiziert und als konform mit den weltweit geltenden Vorschriften anerkannt worden. Apple stellte am Dienstag die nächste Generation seines Smartphones - das iPhone 15 - vor.

Behörde will eventuelles Update von Apple kontrollieren

Die ANFR ließ jüngst der Mitteilung zufolge 141 Telefone in einem Labor darauf untersuchen, wie viel elektromagnetische Strahlung der Körper bei ihrem Betrieb aufnehme. Dabei sei festgestellt worden, dass beim iPhone 12 der Grenzwert für unmittelbaren Körperkontakt - etwa in der Hand oder in der Hosentasche - überschritten werde. Statt der maximal erlaubten 4 Watt pro Kilogramm seien es 5,74 Watt pro Kilogramm gewesen. Ein eventuelles Update von Apple will die Behörde kontrollieren.

Den Grenzwert von zwei Watt pro Kilogramm für Strahlungswerte bei einem Abstand von fünf Millimetern zum Körper habe das iPhone 12 hingegen eingehalten, schrieb die ANFR. Er gilt für Situationen, in denen ein Telefon etwa in einer Jacke oder Tasche getragen wird.

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