Dreijähriger stirbt nach Notarzteinsatz: Was ist mit den Geschwistern?
Plus Nach dem ungeklärten Tod eines Dreijährigen nimmt das Dillinger Jugendamt dessen Schwester in Obhut. Die Rede ist von einer möglichen "Kindeswohlgefährdung".
Der Fall des Dreijährigen aus dem Landkreis Dillingen, der vor gut einer Woche gestorben ist, wirft einige Fragen auf (lesen Sie hier mehr dazu). Das Dillinger Jugendamt hat sich auf Anfrage nun nochmals zu der Angelegenheit geäußert – im Speziellen zu den familiären Umständen. Die Behörde teilt mit, dass in der Wohnung der Familie des Buben nicht ausreichend auf die besonderen Bedürfnisse eines Kleinkindes geachtet worden sei.
Tod eines Dreijährigen: Jugendamt nimmt Schwester in Obhut
In der Folge wurde die Schwester des Dreijährigen in Obhut genommen. Dies bleibe sie auch bis auf weiteres. „Eine Rückführung in die Familie kommt erst dann in Betracht, wenn eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen ist“, heißt es. Bis dahin würden auch Gespräche und Treffen mit der Familie stattfinden. Ein weiteres Geschwisterkind lebe bei einer Oma. Da diese ihren Wohnsitz nicht im Landkreis habe, sei das Dillinger Jugendamt nicht zuständig und es würden keine Informationen zum weiteren Vorgehen vorliegen, heißt es von der Behörde.
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