Aislinger fühlen sich schlecht informiert
Eine Sanierungssatzung und Flugblätter sorgen im Ort für Aufregung
Rund 50 aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger kamen am Dienstag zur Gemeinderatssitzung in Aislingen. Nicht nur wegen der Hitze, auch weil der kleine Sitzungssaal nicht genügend Platz bot, standen die Zuhörer sogar draußen vor den offenen Fenstern. Und die Emotionen kochen weiterhin.
Der Grund: Eine Sanierungssatzung für das Altdorf in Aislingen, die der Gemeinderat heuer schon beschlossen hat. Vor allem aber der darin geforderte Grundbucheintrag, wenn eine Sanierung am Grundstück durchgeführt wird. An diesem Abend informiert Bürgermeister Jürgen Kopriva nochmals sein Gremium darüber. Auch Stefan Hoser und Christian Bayer hören zu, der Rathauschef holt die beiden sogar vor seinen Gemeinderat. Denn im Vorfeld der Sitzung wurden Flugblätter verteilt – die zwei Aislinger Bürger haben diese in Absprache mit ihrer Interessensgemeinschaft (IG) „Harmonisches Dorfleben Aislingen“ erstellt. Auf den Flyern, die der Redaktion vorliegen, steht zum Beispiel: „Wussten Sie, dass Sie alle wertsteigernden Maßnahmen (Fassade streichen, renovieren, Carport...) nur noch mit schriftlicher Genehmigung der Gemeinde durchführen dürfen?“. Weiter wird eine Notarin zitiert: „Der Eigentümer hätte keine Rechte mehr an seinem Grundstück“. Weitere Knackpunkte sind laut Flugblatt: „Die Gemeinde hat ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke“ und „Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen enteignen“. Die Flugblätter gehen auch darauf ein, dass die Satzung bereits 2003 vom damaligen Bürgermeister und Rat angesetzt, aber nicht vollzogen wurde. Das bestätigt auch Bürgermeister Kopriva und schreibt im Amtsblatt, dass die Satzung wortgleich übernommen wurde. „Wo war damals die Eintragung im Grundbuch?“, wird die Frage im Flugblatt aufgeworfen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.