Keine Werbung auf den Schaltkästen
Stadtrat änderte die Satzung
Dillingen Der Dillinger Stadtrat änderte am Montagabend die Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen. Hintergrund sind Wünsche einer Werbefirma, an Verteilerkästen der Telekom Hinweiszeichen auf einen Lebensmitteldiscounter anzubringen. Da sich die Kästen auf öffentlichem Grund befinden, beschloss das Gremium, das Verbot für Werbeanlagen auf Schaltkästen der Telekommunikation und Stromversorgung, Postablagekästen, Strom- und Lichtmasten sowie an Einfriedungen zu erweitern.
Bäume müssen gefällt werden
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