Große Werbeflächen sind jetzt doch erlaubt
Schwenninger Rat ändert Satzung
Schwenningen Das Verwaltungsgericht hat in Schwenningen eine Entscheidung gefällt. Demnach muss die Gemeinde einem Kläger die Zustimmung erteilen, im westlichen Dorfeinfahrtsbereich auf der rechten Seite der Straße eine Werbetafel von drei mal 3,5 Metern zu errichten. Dies erläuterte Bürgermeister Reinhold Schilling bei der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstagabend.
In der Begründung des Gerichts hieß es nach den Worten des Rathauschefs, dass von der Aufstellung der Werbetafel kein schutzbedürftiges Gebiet der Gemeinde betroffen sei. In Übereinkunft mit der Gemeinde übernimmt der Kläger die anstehenden Gerichtskosten, fügte Reinhold Schilling hinzu. Als Folge des Urteils wurde die Werbeanlagensatzung der Gemeinde vom Juni 2010, mit der die Aufstellung großflächiger Werbetafeln im Ortsbereich verhindert werden sollte, aufgehoben. Zu Beginn der Sitzung stimmte das Ratsgremium einer 500-Euro-Spende zugunsten des Kindergartens vonseiten der Jungen Union zu und beschloss einen Zuschuss für den BRK-Kreisverband in Höhe von 150 Euro, so Schilling auf Anfrage der DZ.(HOW)
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