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  3. Unfallgefahr: Nicht mit Faschingsmaske ans Steuer!

Unfallgefahr
01.03.2019

Nicht mit Faschingsmaske ans Steuer!

Achtung, wer sich ans Steuer setzt, sollte nicht nur nichts getrunken haben - er sollte auch nicht maskiert sein.
Foto: Franziska Koark/dpa, Symbolbild

Auch in der fünften Jahreszeit ist nicht alles erlaubt. Und manches ist sogar gefährlich.

Der Fasching geht jetzt in den Endspurt. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wenn man ganz sichergehen will, fragt man am besten vor Faschingszug und -party seinen betreuenden Versicherungskaufmann.

„Auf den Festen auf der Straße, in Kneipen – geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden“, wie Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), betont. Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden – bis hin zu Verdienstausfall – zahlen soll. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Sie sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab.

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