Nachbarn attackiert und Frau beleidigt
Eigentlich wollte ein Mann aus Sachsen-Anhalt nur seine Familie besuchen. Doch dann lief die Sache aus dem Ruder
Mehrmals stand der heute 50-jährige Angeklagte schon vor Gericht, weil er unter Alkoholeinfluss Straftaten beging. Nun musste sich der Mann aus Sachsen-Anhalt, der familiäre Beziehungen in den Raum Wertingen hat, vor dem Amtsgericht Dillingen wegen Bedrohung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch verantworten. Diesmal war für ihn erneut eine Gefängnisstrafe in den Bereich des Möglichen gerückt.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Nicole Brey, warf dem Mann vor, im August 2014 anlässlich des Besuches bei der Familie seiner verstorbenen Frau wieder straffällig geworden zu sein. Er habe im Laufe des sehr warmen Tages mehrere Biere getrunken und sei bei einem Spaziergang mit seinem Hund, der dann weggelaufen war, auf die Terrasse des Nachbargebäudes gegangen, erklärte der Angeklagte zu den Vorhaltungen. Dort war es laut Anklage mit dem Nachbarn und dessen Partnerin zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Rahmen nicht nur massive verbale Beleidigungen, sondern auch ein Schlag ins Gesicht des Nachbarn folgten. „Es war kein Faustschlag sondern nur eine Art Klatsche“, erklärte der Beschuldigte gegenüber Richterin Ursula Janosi. Hintergrund der Streitigkeit sei eine längere Fehde zwischen dem Geschädigten und der Verwandtschaft des Angeklagten gewesen, erklärte der Verteidiger des 50-Jährigen. „Ja, ich habe mich aufhetzen lassen“, fügte der Beschuldigte den Ausführungen von Christian Penning hinzu. Das Gericht hörte als Zeugen den Geschädigten, einen 66-jährigen Rentner aus dem Raum Wertingen. Der Angeklagte sei mit dem angeleinten Hund plötzlich auf seine Terrasse gekommen, habe seine Partnerin verbal beleidigt und ihn dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er sei allerdings nur leicht erwischt worden und habe keine größeren Blessuren davongetragen, versicherte der Zeuge dem Gericht. „Der Mann hat auf mich keinen betrunkenen Eindruck gemacht“, sagte der 66-Jährige, der mit dem ungebetenen Gast vorher noch nie ein Wort gewechselt haben will. Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Geschädigten und räumte auch die Beleidigung gegenüber der Partnerin des Mannes ein. Er habe unter dem Einfluss seiner Verwandten gehandelt, erklärte er.
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