Reichsbürger-Rangelei im Wohnwagen
Ein Mann erscheint nicht vor Gericht, Polizisten sollen ihn abholen. Er wehrt sich und vergrößert damit seine Probleme. Doch auch ein Beamter hat sich offenbar nicht korrekt verhalten
Ab und zu schiebt er seine Lesebrille über die Brille, die er bereits auf der Nase trägt. Dann blättert er in den Akten. Er wirkt kaum interessiert an dem Prozess, der im Dillinger Amtsgericht stattfindet. Doch der Mann mit den kurzen, grauen Haaren ist der Angeklagte.
Richterin, Staatsanwalt, seine Anwältin und fünf Zeugen sind gekommen. Was genau geschah im November 2016 in dem Wohnwagen? Und handelt es sich bei der Aussage „Bist du blöd?“ um eine Beleidigung? Vor Prozessbeginn fragt Verteidigeranwältin Cornelia McCready: „Gibt es einen Grund, ihn gefesselt zu lassen?“ Die Hände ihres Mandanten stecken zu diesem Zeitpunkt noch in Handschellen. Er ist bereits in Haft, wegen versuchter Nötigung und Beleidigung, und wurde aus dem Gefängnis ins Gericht geholt. Richterin Alexandra Wittl sagt: „Ich denke, wir schaffen das auch ohne.“ Ein leises Klicken ist zu hören, als ein Polizist die Fesseln löst. Gefesselt werden sollte der Mann auch im November 2016. Er war nicht zu einer Gerichtsverhandlung erschienen. Deswegen machten sich Polizisten mit einem Vorführbefehl auf zu seinem Wohnwagen im östlichen Landkreis Dillingen. „Ich bin dann rein und hab ihm das vorgelesen“, sagt einer der Polizisten vor Gericht. Er habe das Dokument auf den Tisch im Wohnwagen gelegt. „Er hat dann gesagt, er kommt nicht mit, weil er dieses Schreiben nicht anerkennt.“ Es ist das Verhalten eines sogenannten Reichsbürgers – ob sich der Angeklagte selbst so sieht, ist nicht zu sagen. Er spricht vor Gericht kein Wort, macht auch keine Angaben zu seiner Person.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.