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Reservisten
22.03.2012

Wann ein Testament sinnvoll ist

Vortrag von Rechtsanwalt Demel

Dillingen Einen Vortrag über das deutsche Erbrecht hielt Rechtsanwalt Thomas U. Demel vor der Dillinger Reservistenkameradschaft. Vorsitzender Peter Gerstetter konnte zahlreiche Mitglieder der Dillinger Ortsgruppe im Kegelkasino begrüßen. Demel, selbst als Reservist aktiv, stellte zunächst in Grundzügen die gesetzliche Erbfolge vor.

Diese berücksichtige vornehmlich Verwandtschaftsbeziehungen und Abstammungen sowie den überlebenden Ehepartner. Jedoch bestimme in den meisten Fällen die gesetzliche Erbfolge eine hälftige Teilung des Vermögens zwischen Ehepartner und den Kindern, was dann wiederum meistens zur Veräußerung von Immobilienvermögen führe. Der Rechtsanwalt empfahl daher, grundsätzlich spätestens bei einer Heirat oder bei der Geburt von Kindern, ein Testament zu verfassen oder einen Erbvertrag abzuschließen, und damit die Erbfolge zu regeln.

Dabei gelte es wiederum, eine mögliche Wiederverheiratung, Pflichtteilrechte, sowie Grabpflege und besondere Wünsche bei der Bestattung zu berücksichtigen. Demel stellte die Möglichkeiten einer Verfügung des letzten Willens, deren Vor- und Nachteile sowie deren Kosten vor. Weiter informierte er über die Möglichkeit, Vermächtnisse zu bestimmen und erläuterte Fälle, in denen es sinnvoll ist, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Unabhängig von den Inhalten empfahl er, sich gründlich vor einer Abfassung eines Testaments zu informieren und beraten zu lassen. Eine umfangreiche Fragenrunde rundete den Informationsabend ab. (dz)

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