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Sicherheit
04.04.2013

Waffengesetz zeigt Wirkung

Weg damit: Auch im Landkreis Dillingen haben sich viele Waffenbesitzer entschlossen, ihre alten oder geerbten Schusswaffen beim Landratsamt abzugeben, da sie eine sichere Aufbewahrung gegenüber nicht ohne großen finanziellen Aufwand nachweisen konnten.

Landratsamt Dillingen registrierte in vergangenen zwei Jahren zahlreiche Abgaben

Dillingen Bei insgesamt 105 Kontrollen bei Waffenbesitzern vor Ort musste das Landratsamt Dillingen zwischen Januar 2011 und Dezember 2012 nur in wenigen Einzelfällen konkrete Verbesserungen der Aufbewahrungssituation veranlassen. Seit das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, gehört es zu den routinemäßigen Aufgaben der Waffenbehörde im Landratsamt Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Sie haben sich laut Peter Hurler, Pressesprecher des Landratsamtes „bestens bewährt“. Nur vereinzelt wurden Waffenbesitzer auf die Einhaltung der einschlägigen Aufbewahrungsvorschriften hingewiesen.

Peter Hurler: „Die Waffenbesitzer im Landkreis sind offensichtlich für die neuen gesetzlichen Vorgaben ausreichend sensibilisiert und auch bereit, diese einhalten“. Der Behördensprecher betonte im Gespräch mit der DZ, dass nach wie vor „ohne jede Sanktion“ legal im Besitz befindliche Waffen, insbesondere erlaubnispflichtige Schusswaffen, beim Landratsamt abgegeben werden können. Die Gründe für den jeweiligen Waffenbesitz sind dabei ohne Belang und werden auch nicht nachgefragt.

Die meisten der bisherigen 594 Rückgaben beziehen sich laut Landratsamt auf Waffen, die ererbt waren, oder unter die „Altfallregelung“ fielen. Viele Waffenbesitzer hätten sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem sie vom Landratsamt aufgefordert worden waren, die vom Gesetz geforderte, sichere Waffenaufbewahrung nachzuweisen. Da jedoch viele Waffenbesitzer den finanziellen Aufwand für die Anschaffung eines Aufbewahrungsverhältnisses scheuten und ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht nicht wie vor der Gesetzesverschärfung als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat (Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren) behandelt wird, nutzten zahlreichen Waffenbesitzer im Kreis Dillingen die Möglichkeit, sich dieser Schießutensilien zu entledigen. Die Möglichkeit der Vernichtung der eingezogenen oder abgegebenen Waffen ist im Gesetz ausdrücklich aufgenommen.

Darüber hinaus hat nach Mitteilung des Landrsamtes Dillingen sich in den letzten Jahren die Anzahl der Waffenbesitzer im Landkreis um 541 reduziert, ebenso die Anzahl der Waffen, von denen seit der Gesetzesänderung 1182 weniger zur Registrierung bei der Fachbehörde angemeldet sind (siehe auch Infokasten).

Zurückzuführen ist die weitere Verschärfung des Waffengesetztes bekanntlich auf die Amokläufe in Erfurt (2002) und in Winnenden (2009).

Mit restriktiven Regelungen sollen dadurch die Verbreitung und der Missbrauch von Waffen noch weiter eingeschränkt werden. Vor allem soll laut Gesetzgeber der unberechtigte Zugriff zu Waffen verhindert und Minderjährigen der Zugang zu deliktrelevanten Schusswaffen erschwert werden.

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