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Gundelfingen
22.05.2024

Kreisstraße in Gundelfingen: Zu viel Lärm sorgt für mehr Kosten

Der Gundelfinger Stadtrat hat über den Vorentwurf für das Baugebiet „Echenbrunn Nord Ost II“ diskutiert.
Foto: René Rosin

Plus Zwei Lärmschutzwände und drei verschiedene Häusertypen: Der Gundelfinger Stadtrat diskutiert über den Vorentwurf für das Baugebiet „Echenbrunn Nord Ost II“. Es geht auch um das Ortsschild.

Im Dezember 2022 hatte der Gundelfinger Stadtrat beschlossen, ein Baugebiet in Echenbrunn zu entwickeln. Der Aufstellungsbeschluss wurde damals auf Basis des sogenannten „beschleunigten Verfahrens“ nach Paragraf 13b des Baugesetzes beschlossen. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat diesen Paragrafen im Sommer letzten Jahres allerdings für ungültig erklärt. Tausende Genehmigungsverfahren in Deutschland waren damit hinfällig geworden. Auch die Gundelfinger Verwaltung musste sozusagen „zurück auf Anfang“ gehen. Denn die circa 31.000 Quadratmeter große Fläche will man natürlich weiterhin in Bauland umwidmen. Dafür war es aber notwendig, den Flächennutzungsplan zu ändern, handelt es sich doch um „Flächen mit besonderer Eignung für Ackerbau“. Genau darüber hat Stadtrat bei seiner Sitzung vergangene Woche diskutiert. 

Die „reinen Formalbeschlüsse“, wie Gundelfingens Bürgermeister Dieter Nägele es ausdrückte, hat das Gremium einstimmig durchgewunken. Im Anschluss ging es um die konkrete Planung des Baugebietes. Dazu stellte ein Vertreter vom Augsburger Büro OPLA das überarbeitete Strukturkonzept für das Baugebiet vor. Geplant ist die Aufteilung in eher kleinere Grundstücke und die Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen. Drei öffentliche Grünflächen sind geplant und pro angefangene 350 Quadratmeter Grundstücksfläche wird ein Laubbaum vorgeschrieben.

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