Verkaufsverbot an Feiertagen gilt nicht für den Höchstädter Genusswagen
Plus Der Stadtrat Höchstädt beschäftigt sich mit dem 24-Stunden-Wagen vor dem Schloss, genauer gesagt mit den Öffnungszeiten. Diese Entscheidung ist gefallen.
Bürgermeister Stephan Karg beschreibt es so: "Wir hatten selten solch eine kurze Sitzung. Aber das war auch mal schön." Bei der Sitzung des Höchstädter Stadtrates ist die öffentliche Tagesordnung überschaubar und bietet wenig diskutierbare, aber durchaus "spannende Themen", wie Karg sagt. So etwa befasst sich das Gremium am Montag mit dem Genusswagen, der beim Schloss Höchstädt seit wenigen Wochen aufgebaut ist. Besser gesagt: Der Stadtrat diskutiert das im Gesetz verankerte Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen.
Das betrifft auch 24-Stunden-Läden ohne Personal. Karg: "Wir haben eine Befreiung erteilt, dass der Wagen an diesen Tagen geöffnet bleiben darf. Nur nicht an den stillen Tagen wie etwa Karfreitag. Außerdem sollen an den Tagen keine Tätigkeiten wie etwa Reinigung stattfinden." Die Befreiung ist bis 8. Oktober befristet - bis auch das Schloss in den Winterschlaf geht.
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