Ankerzentrum: Parteifreie fordern Transparenz
FW/ PWG stellen Antrag auf Veröffentlichung der Vereinbarung zwischen der Stadt Donauwörth und dem Freistaat Bayern.
Die Fraktion der Freien Wähler/ PWG im Donauwörther Stadtrat fordert mehr Transparenz hinsichtlich der Laufzeit des geplanten Ankerzentrums. Sämtliche diesbezügliche Vereinbarungen sollen öffentlich gemacht werden. Laut FW-PWG-Fraktionsvorsitzendem Michael Bosse habe man den entsprechenden Antrag bereits eingereicht. Er solle bei der nächsten Stadtrassitzung behandelt werden, so Bosse.
Der Titel ist lang aber unzweideutig: „Antrag auf unverzügliche Veröffentlichung der so bezeichneten ’politischen Vereinbarung’ nebst etwaiger Ergänzungen, die ein Ende der Nutzung des Geländes der ehemaligen Alfred-Delp-Kaserne mit Ablauf des 31. Dezember 2019 sicherstellen soll.“ Der Hintergrund der Parteifreien für diesen Antrag ist folgender: Im Rahmen einer Pressekonferenz vom 13. August 2015 wurde der Öffentlichkeit mündlich eine „politische Vereinbarung“ vorgestellt, im Rahmen der Bürgerversammlung vom 23. Oktober 2015 war davon laut Bosse ebenfalls klar die Rede. Jene Vereinbarung zwischen Stadt und Freistaat sieht eine Erwerbsmöglichkeit des derzeit als Erstaufnahmeeinrichtung genutzten Konversionsgeländes der ehemaligen Alfred-Delp-Kaserne zum 1. Januar 2020 und eine Beendigung der Nutzung zu Asylzwecken mit Ablauf des 31. Dezember 2019 verbindlich vor. Ebendieses Schriftstück soll nach dem Willen der Parteifreien „nebst etwaigen Ergänzungen“ der Öffentlichkeit „unverzüglich zugänglich“ gemacht werden. Zur Begründung heißt es in dem der Redaktion vorliegenden Antrag: „Die vorbezeichnete ’politische Vereinbarung’ war in jüngster Zeit wiederholt Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Herr Ministerpräsident Dr. Söder hat im Rahmen seines Auftritts in Daiting am 4. Juni 2018 öffentlich bekräftigt, dass diese Vereinbarung verbindlich sei.“ Gleichwohl sei festzustellen, dass im Nachgang zum 13. August 2015 immer wieder Änderungen des damals vorgestellten Kompromisses zu verzeichnen seien: „Wir benennen lediglich als Beispiel die Belegungszahl mit maximal 600 Plätzen, die später auf 1000 Plätze erhöht wurde, während nun in der aktuellen Presseberichterstattung von bis zu 1500 Plätzen die Rede ist.“
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