Bestandsaufnahme im Wald
Förster überprüfen im Landkreis an bis zu 350 Stellen den Schaden durch Rehe und andere Tiere. Daraus werden die Abschusszahlen ermittelt – nicht immer zur Freude der Jäger
von Helmut Bissinger
Wenn er besungen wird, dann steht er „schwarz und schweigend“ da. Aber in Wirklichkeit ist es um die Wälder nicht optimal bestellt. Da ist der Borkenkäfer, da ist aber auch die Frage: Wie viel Wildverbiss vertragen die Wälder? „Das ist ein Reizthema“, ist man sich beim staatlichen Forstamt und in der Jägerschaft einig. Dabei geht es genau um den Interessenausgleich beider Gruppierungen.
Am Freitagnachmittag fiel der Startschuss zu einem aufwendigen Verfahren, an dessen Ende das sogenannte Vegetationsgutachten steht. Es gibt dann eine Empfehlung für den Abschussplan in den kommenden drei Jahren. Spannung ist also angesagt. Im vergangenen Zeitabschnitt war der Abschuss von 16 771 Stück Rehwild für alle zehn Hegegemeinschaften im Landkreis Donau-Ries vorgegeben worden.
Die fünf Revierleiter des Staatlichen Forstamtes Donau-Ries stehen also vor stressigen Wochen. Bis Ende April müssen sie an schätzungsweise 300 bis 350 Stellen im Wald kleine Bäume suchen, registrieren und auf Verbissschäden durch Rehe, aber auch Damwild, Wildschweine oder Mufflons untersuchen. Die Ergebnisse fließen dann in das sogenannte „Forstliche Gutachten“ ein.
Alle drei Jahre ist diese Aufgabe zu bewältigen. Das Verbiss- und Vegetationsgutachten ist gesetzlich vorgeschrieben. Es dient dazu, wie Forstdirektor Peter Laube vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen vor Ort ausführt, „stabile und standartgemäße Mischwälder in Bayern zu erhalten und zu schaffen“. Wie genau die Erfassung läuft, demonstrierten im Wald nahe der ehemaligen Standort-Schießanlage naher der Parkstadt in Donauwörth die Experten. „Wir wollen zeigen, dass das Verfahren objektiv abläuft“, erklärt Forst-Bereichsleiter Laube. Ihm sei wichtig, „auch die Skeptiker zu überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht“. Deshalb begrüße er es, wenn bei den Erhebungen an den einzelnen Orten sowohl Waldbesitzer wie auch Revierinhaber dabei sind.
Damit sprach Laube das Problem an. Das Gutachten sorgt nämlich auch immer wieder für heftige Diskussionen. Der Sinn der Erhebung ist aus den Reihen der Jägerschaft immer wieder angezweifelt worden. Sie sehen mit Argusaugen darauf und auch am Rande der offiziellen Auftaktveranstaltung hielten die Jäger mit ihrer Kritik nicht zurück. Die Hegegemeinschaften fürchten bei der Bewertung nicht so gut wegzukommen, wie es auch in der Vergangenheit immer wieder der Fall gewesen sei.
In jeder Hegegemeinschaft muss nun an jeweils 30 bis 40 geeigneten Stellen die Waldverjüngung begutachtet werden. Über die statistische Erfassung hinaus wird es auch noch, wie Laube erklärt, „revierbezogene Aussagen“ geben. Die Revierleiter würden sich auf jeden Fall noch in den Jagdrevieren im Landkreis ein Bild vom allgemeinen Verbisszustand machen. Diese Arbeit werde im Frühjahr erledigt, kündigte der Forstdirektor an.
Mit einem regensicheren Laptop sind die Förster in den nächsten Tagen und Wochen unterwegs. Auf den in einem Koordinatensystem vorgegebenen Flächen ist Eile gboten, denn die Erhebung soll bis spätestens Ende April abgeschlossen sein, „bevor die Bäume dann wieder austreiben“. Neben den fünf Revierleitern ist auch noch eine externe Sachverständige mit im Einsatz, um die Mammutaufgabe zu bewältigen.
Ein Beispiel der Erfassung gaben die Förster Maria Fürst und Willi Weber den rund 30 anwesenden Vertretern der Jägerschaft und der Waldbesitzer beim Ortstermin. Die GPS-Technik ermöglicht es, die sogenannten Gitternetzpunkte anzusteuern, berichten die Förster. Die zu untersuchenden Bäumchen sind zwischen zwischen 20 Zentimeter und bis zu 1,30 Meter hoch. Zudem werden in das Gutachten fünf Bäumchen unter 20 Zentimeter aufgenommen sowie die Verjüngungspflanzen über 1,20 Meter.
Im Landkreis gibt es zehn Hegegemeinschaften: Donauwörth, Mertingen, Rain, Marxheim, Wemding, Monheim, Ries Nord, Ries Süd, Ries Ost und Ries Mitte. In Ries Mitte ist so wenig Wald vorhanden, dass es vom Gutachten ausgenommen ist.
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