Kandidat muss Nominierung wiederholen
Plus Christoph Schmidt ist schon offiziell ins Rennen um das Rathaus gestartet. Doch jetzt hat das Landratsamt die Nominierung als ungültig erklärt.
Die Wählergruppe „Unabhängig für Harburg“ muss die Aufstellungsversammlung für den Bürgermeister-Kandidaten Christoph Schmidt wiederholen. Grund: Das Landratsamt hat die Nominierung von Schmidt, die vor einer Woche erfolgte, für ungültig erklärt. Die Behörde stellte nach Auskunft von Schmidt fest, dass die Einladung zu der Versammlung formal nicht korrekt gewesen war. Deshalb sei auch die Nominierung nicht gültig.
Bei dem Termin hatten sich fast 70 Anhänger versammelt und den Harburger zum Kandidaten gekürt. Der 34-Jähriger will bekanntlich als unabhängiger Bewerber antreten. Auf dem Weg dahin muss eine Reihe von Formalien eingehalten werden.
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52. Tag 18 Uhr
Donnerstag, 23. Januar 2020
Reguläres Fristende für die Einreichung sowie Zurücknahme von Wahlvorschlägen.
Art. 31 Satz 1, Art. 45 Abs. 1; Nr. 40
Quelle: Innenministerium