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  3. Donau-Ries: Mann richtet Waffe auf Polizisten

Donau-Ries
02.04.2018

Mann richtet Waffe auf Polizisten

Ein Gastwirt aus dem Donau-Ries-Kreis stand vor Gericht. Er hatte eine Schusswaffe auf Polizisten gerichtet
Foto: Symbolfoto: Alexander Kaya

Ein 31-Jähriger muss deshalb jetzt eine Haftstrafe absitzen. Wie die Beamten reagierten

„Da sind welche, die mich umbringen wollen. Schickt eure Leute hierher.“ Dieser Notruf von einem Gastwirt aus dem Ries ging in der Nacht vom 18. Juli 2016 bei der Polizei ein. Vor der Gaststätte fanden die Beamten ein schreckliches Szenario vor. Es war dunkel, lediglich die Straßenbeleuchtung gab ein wenig Licht ab. Ein Mann trat aus dem Gasthaus und zielte mit einer vermeintlichen Waffe auf die Polizisten. Als er seine „Waffe“ nicht fallen lassen wollte und langsam auf einen Beamten zulief, mussten die Polizisten in Bruchteilen von Sekunden entscheiden: Schießen sie auf den Mann oder nicht?

Vor dem Nördlinger Amtsgericht ging es nun um genau diesen Fall. Und nach fast fünf Stunden Verhandlung verkündete die Vorsitzende des Schöffengerichts, Andrea Eisenbarth, das Urteil: Sie schickte einen 31-jährigen Rieser für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Nacht von vor knapp zwei Jahren beschreibt sie in ihrer Urteilsverkündung als „höchst kriminell“ und als „viel zu heftig“. Denn die Szene vor dem Gasthaus war nur ein Zwischenspiel. Die eigentliche Tat spielte sich im Haus ab.

Der Angeklagte stand damals vor dem Nichts. Seine Beziehung war in die Brüche gegangen, sein Gasthaus lief nicht mehr und er trank. Im Normalfall bis zu zwei Liter Whisky am Tag, dazu Bier und oft nahm er Drogen – Speed, Amphetamine und Kokain. An dem Sommerabend stand der Rieser, wie sich bei der Verhandlung herausstellt, ebenfalls unter Drogen und Alkoholeinfluss. Sein Lokal war an diesem Abend für Besucher geschlossen. Dennoch rief er einen Bekannten in die Kneipe. „Wir sind zusammen aufgewachsen“, erzählte der Angeklagte dem Schöffengericht und brach dabei in Tränen aus. Die beiden tranken an dem Abend und redeten viel, auch über die Probleme des Angeklagten. Als sie auf die Beziehung des 31-Jährigen zu sprechen kamen, fielen Schimpfworte. Bei dem Angeklagten „brannten die Sicherungen durch“. Er warf Gläser und Flaschen nach seinem Bekannten. Dann zückte er eine Waffe und richtete sie direkt auf den Kopf des Gastes. Der konnte sich durch eine Armbewegung aus der Schusslinie befreien. Einen Knall gab es trotzdem. Der Bekannte flüchtete anschließend aus dem Lokal und alarmierte die Polizei. Der Täter selbst verständigte ebenfalls die Polizei.

Richterin Andrea Eisenbarth spielte die Aufnahme des Angeklagten im Gerichtssaal ab. Er redete am Telefon von Schüssen und beleidigte den Beamten. Der Angeklagte hörte das zum ersten Mal. Erinnerungen an den Abend hat er nicht mehr viele. Bei knapp zwei Promille und Amphetaminen im Blut sei das, laut Verteidiger Alexander Knief, auch nicht verwunderlich. Die Polizisten des Einsatzes hingegen werden den Abend nicht so schnell vergessen.

„Wir waren mit zwei Streifenwagen vor dem Gasthaus. Er zielte abwechselnd auf uns und dann auf die Kollegen“, sagte einer der Polizeibeamten. Als der 31-Jährige dann auf einen Polizisten zuging, wurde er überwältigt. Die vermeintliche Waffe des Angeklagten stellte sich schließlich als Schreckschusspistole heraus. Von der, die der Bekannte vor den Augen hatte, fehlt jede Spur. Auf dem Weg in den Gewahrsam wurde der 31-Jährige dann noch mehrmals ausfällig und trat nach den Polizisten.

Staatsanwältin Katharina Horn sprach in ihrem Plädoyer von einer „massiven Bedrohung“ für die Beamten. Sie wies auch daraufhin, dass der Angeklagte bereits mehrmals vorbestraft und auf Bewährung sei. Deshalb forderte sie eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der Anwalt des Angeklagten, Alexander Knief, bat das Schöffengericht die damaligen Lebensumstände seines Mandanten in der Urteilsverkündung in Betracht zu ziehen. Außerdem berichtete er, dass der Angeklagte sich bereits in Therapie für seine Alkohol- und Drogensucht begeben habe und ein neues Leben fern vom Ries starten wolle. Deshalb forderte er maximal zwei Jahre auf Bewährung. Dem kam das Schöffengericht nicht nach. Eisenbarth beendete die Verhandlung mit den Worten: „Welchen Eindruck macht es auf die Bevölkerung, wenn einer herumschießt und dann eine Bewährungsstrafe bekommt.“

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