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Straathof-Strehle
18.12.2014

Landratsamt verschärft Kontrollen bei Ferkelerzeuger

Die Art der Ferkelzucht am Reichertsweiler Hof ist wieder in den Fokus geraten. Gegen den Mitbetreiber Adriaan Straathof wurde in Sachsen-Anhalt ein Tierhaltungsverbot verhängt.
Foto: Merk

Nach dem Tierhaltungsverbot gegen Straathof prüft das Landratsamt die Konsequenzen für die Massen-Erzeugeranlage am Reichertsweiler Hof.

Das Landratsamt Donau-Ries wird die Kontrollen am Ferkelerzeuger-Betrieb Straathof-Strehle ausweiten. In den kommenden Tagen will das Amt gemeinsam mit einer Spezialeinheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Vertretern der Regierung von Schwaben prüfen, ob die Massenanlage am Reichertsweiler Hof innerhalb der rechtlichen Bestimmungen läuft. „Wir werden unser Kommen anmelden, aber es werden auch unangekündigte Kontrollen stattfinden“, erklärt Pressesprecher Achim Frank. Derzeit werden bei der Straathof-Strehle GmbH 2500 Sauen und 8000 Ferkel gehalten.

Tierhaltungsverbot gegen Adriaan Straathof in Sachsen-Anhalt

Mit den verstärkten Kontrollen reagiert das Amt auf ein Tierhaltungsverbot, das gegen den niederländischen Schweinemast-Betreiber Adriaan Straathof in Sachsen-Anhalt verhängt wurde. Die Firma Straathof ist seit 2013 am Betrieb Reichertsweiler Hof beteiligt und wirtschaftlicher Leiter. Es ist bisher deren einziger Standort in Süddeutschland.

Das Tierhaltungsverbot, das von Anwälten des niederländischen Ferkelzüchters angefochten wurde, ist am Montag vom Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt worden. Grund für das Verbot sind laut Verwaltungsgericht, dass in einer Straathof-Anlage nahe Magdeburg „immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen Schweine“ festgestellt wurden. Unter anderem seien die Tiere in zu kleinen Kastenständen untergebracht. „Diese Haltung ist tierschutzwidrig und verursacht bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden.“ Tiere seien ohne vernünftigen Grund und ohne Betäubung getötet worden.

Ob die Maßnahme gegen den Ferkelzüchter, der auch als „Schweinebaron“ bezeichnet wird, bundesweit und damit auch im Landkreis gültig ist, wird derzeit von den Juristen im Landratsamt Donau-Ries geprüft. „Außerdem ist die Frage, ob Herr Straathof auch juristisch als Betreiber beim Reichertsweiler Hof gilt“, sagt Achim Frank. Seit der Inbetriebnahme der neuen Halle des Großmastbetriebes im Juli 2014 kontrolliert das Landratsamt. Auch in Donauwörth werden Kastenstände verwendet, was grundsätzlich aber zulässig ist. Zehn Mal sei 2014 in verschiedenen Bereichen wie Tierschutz, Immissionsschutz, Baurecht und Brandschutz geprüft worden – mit und ohne vorherige Ankündigung.

Landratsamt will gezielt auf Einhaltung des Tierschutzes achten

Bisher habe es laut Landratsamt kleine Beanstandungen gegeben. „Das Beschäftigungsmaterial für die Tiere war nicht sinnvoll eingesetzt“, sagt Frank. Der Verwalter des Betriebes sei entgegenkommend und arbeite mit den Behörden einvernehmlich zusammen. „Tierschutzrechtliche Probleme gab es nicht.“

Doch angesichts der neuen Lage wolle das Amt noch gezielter auf die Einhaltung des Tierschutzes achten. Dabei geht es um Hygiene, Platz und Haltung der Tiere, aber auch um die Art der Tötung. Die Situation am Reichtertsweiler Hof hat nicht nur in den Medien bereits weite Kreise gezogen. Die Landtags-Grünen haben am Mittwoch dazu eine schriftliche Anfrage bei der CSU-Regierung gestellt.

Angesichts der zunehmenden Brisanz hat sich das Landratsamt an die Spezialeinheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gewandt. Seit sechs Jahren gibt es dieses interdisziplinäre Team aus maximal 90 Personen – darunter Tierärzte, Lebensmittelchemiker und -technologen, Polizisten, IT-Experten und Juristen. Die Spezialeinheit, die bayernweit arbeitet und beispielsweise bei Müller Brot aktiv war, hat laut Claudia Schuller vom LGL in allen Anlagen Betretungsrecht und kommt stets ohne Vorankündigung. „Wir agieren, wo lokale Behörden an ihre Grenzen stoßen“, sagt Schuller. Die Einheit habe den großen Vorteil der bayernweiten Vergleichbarkeit von Betrieben. Durch die breite fachliche Aufstellung könnten alle Bereiche eines Unternehmens sofort geprüft werden und die klassischen Schlupflöcher schnell identifiziert werden.

Sollte die Spezialeinheit in Donauwörth zum Einsatz kommen und etwas beanstanden, liegen die daraus folgenden Maßnahmen wieder beim Landratsamt Donau-Ries.

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