Fast totgeprügelt: Drei Angeklagte akzeptieren Urteile nicht
Plus Nach einer Schlägerei in Bäumenheim nimmt nur einer von vier Männern die Freiheitsstrafe an. Die anderen drei beantragen Revision.
Freiheitsstrafen zwischen knapp vier und sechs Jahren hat das Landgericht Augsburg Mitte Dezember gegen vier Männer verhängt, die einen bulgarischen Landsmann in Bäumenheim fast totgeprügelt hatten. Die Angeklagten im Alter von 25, 26, 31 und 32 Jahren hatten nach einer Feier in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bäumenheim den 34 Jahre alten Hauptgeschädigten niedergeschlagen und getreten und dabei lebensgefährlich verletzt. Jetzt steht fest: Nur einer der vier Bulgaren akzeptiert die wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte Strafe - in seinem Fall fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die drei anderen Männer, die seinerzeit allesamt in einer Unterkunft in Asbach-Bäumenheim gewohnt hatten, haben jetzt über ihre Verteidiger Rechtsmittel beantragt.
Prozess: Angeklagte prügelten Mann in Bäumenheim krankenhausreif
Ausgangspunkt der Angelegenheit war der Beziehungsstreit eines 26-jährigen Mannes mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin im September 2020 in Bäumenheim. Nachdem er die Frau geschlagen hatte, war diese zu einem Bekannten (34) geflüchtet, der wie die übrigen Beteiligten aus Bulgarien stammt. Diesen verprügelten die vier Angeklagten im Alter von 25, 26, 31 und 32 Jahren am Morgen des Folgetages in einer Art Strafaktion. Dabei wurde der 34-Jährige schwerstverletzt. Das Augsburger Landgericht verhängte gegen die vier Männer je nach Tatbeteiligung zwischen knapp vier und sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Forderungen der Verteidiger hatten um einiges unter jenen der Staatsanwaltschaft und unter dem abschließenden Richterspruch gelegen. Sollten die Richter in der nächsthöheren Instanz von der Verteidigung benannte Rechtsfehler im Verfahren des Augsburger Landgerichts erkennen, könnte es zu einer erneuten Verhandlung in der Angelegenheit kommen.
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