Mertinger Straße: Wann müssen die Bürger entscheiden?
Plus Es scheint klar, dass es zu einem Bürgerentscheid kommt. Eine mündliche Verhandlung wird es aber nicht geben. Was der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat.
Bürgermeister Martin Paninka kann zur Verlegung der Mertinger Straße vorgreifende Entscheidungen im Gemeinderat herbeiführen lassen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit der Ansicht des Verwaltungsgerichts widersprochen. Die Gemeinde hatte Beschwerde gegen einen „Beschluss im Eilverfahren“ eingelegt. Demnächst soll dazu, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg, ein schriftliches Urteil ergehen.
Bürgerinitiative durchkreuzte Bürgermeister Paninkas Pläne
Zum Hintergrund: Paninka wollte sich im Februar vom Gemeinderat städtebauliche Verträge zur Straßenverlegung genehmigen lassen, ebenso den entsprechenden Bebauungsplan. Damit wäre zumindest auf dem Papier Baurecht geschaffen worden. Doch dazu war es nicht gekommen, da die Bürgerinitiative „Zum Erhalt der Mertinger Straße in ihrer jetzigen Form“ das Verwaltungsgericht eingeschaltet hatte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.