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  3. Donauwörth: Parkdruck am Donauwörther Bahnhof: Präsenz-Nachweis sorgt für Ärger

Donauwörth
09.02.2023

Parkdruck am Donauwörther Bahnhof: Präsenz-Nachweis sorgt für Ärger

Parkplätze für Pendler sind rar am Donauwörther Bahnhof. Deswegen wird seitens der Stadt ein Nachweis über eine Fünf-Tage-Woche im Büro oder an der Werkbank verlangt.
Foto: Wolfgang Widemann

Plus Es gibt am Donauwörther Bahnhof nicht für alle Interessenten einen Parkplatz. Von Pendlern wird eine Fünf-Tage-Woche in Präsenz verlangt. Ist das noch zeitgemäß?

Das Auto am Bahnhof abstellen, rein in den Zug, ausgeruht zur Arbeit - noch dazu relativ umweltfreundlich. Und manchmal, zumindest wenn die Eisenbahn pünktlich ist, ist das auch noch nervenschonender als der Zeitdruck auf der Straße. Viele Pendler aus den Dörfern rund um Donauwörth nutzen das Parkhaus am Bahnhof gerne, um möglichst effizient zur Arbeit zu kommen. Doch der ein oder andere hat sich zuletzt gewundert, dass ihm jenes Abonnement nicht verlängert wurde seitens der Stadt.

Ein Pendler aus einer Gemeinde in der Nähe der Großen Kreisstadt schildert seinen persönlichen Frust darüber, dass er seinen Parkplatz am Bahnhof abgeben musste. Das Parkhaus am Donauwörther Bahnhof gilt gemeinhin als Pendlerparkhaus. Als solches ist es auch konzipiert. Nun sei seitens der Stadt verlangt worden, dass der Mann eine Bestätigung seines Arbeitsgebers vorweist. Darauf müsste vermerkt sein, dass der Angestellte tatsächlich an fünf Tagen in der Woche in das Büro zur Arbeit fährt. Nun habe sich aber der Arbeitsalltag wie bei vielen anderen Menschen auch dahingehend geändert, dass er mitunter Tage im Homeoffice arbeitet. Die Regelung der Stadt findet der Büroangestellte "völlig aus der Zeit gefallen". Er habe eine Bahn-Jahreskarte, für die er einige tausend Euro zahle - auch die könne doch ein Nachweis für ein berechtigtes Interesse an einem Pendlerparkplatz sein, meint er. Im Übrigen arbeite er durchaus überwiegend im Büro - nur eben nicht an fünf Tagen in der Woche. Dies konnte ihm denn auch der Arbeitgeber nicht anders bestätigen, weshalb der Pendler seinen Parkplatz schließlich verlor.

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