Gemeinde gibt bei der Römerstraße Gas
Darum beschließt der Kissinger Gemeinderat den westlichen Bereich vor 2021 ganz fertigstellen zu lassen.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung hat in vielen Gemeinden für Diskussionen gesorgt. Die bayerischen Kommunen dürfen Haus- und Wohnungsbesitzer in Bayern künftig nicht mehr für die Sanierung von Gemeindestraßen zur Kasse bitten.
In Kissing sorgt sich die Verwaltung aber um eine andere Regelung im Zusammenhang mit dem Straßenbau. Dabei geht es nicht um den Ausbau, sondern um die Errichtung. Wie es im vergangenen Gemeinderat hieß, schreibt der Gesetzgeber vor, dass gemäß dem bayerischen Kommunalabgabengesetz zum Stichtag 1. April 2021, eine Verjährungsfrist bei Anlagen eintritt, bei denen seit Beginn der erstmalig endgültigen Herstellung mehr als 25 Jahre vergangen sind. Das könnte finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde haben. Sie könnte gezwungen sein, bereits geleistete Vorauszahlungen von Anliegern zu erstatten.
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