Das Tierschutzgesetz sieht zu Recht hohe Geld- und Haftstrafen von drei Jahren vor.
Zugegeben – wer hat nicht schon einmal über Hundedreck auf dem Gehweg oder streunende Nachbarskatzen im eigenen Garten geärgert? Was der eine heiß und innig als sein Haustier liebt, das kann für den anderen durchaus eine Belästigung sein. In aller Regel ist dann aber nicht der Vierbeiner der Schuldige, sondern der Mensch, der den Anforderungen an eine verträgliche Haltung nicht genügt.
Darum ist es schlicht und einfach unerträglich, wenn die Wut dann an den Tieren ausgelassen wird, wie es im Fall der mittlerweile drei toten Hunde am Mandichosee offenbar der Fall ist. Für ein solches Verhalten gibt es keine Rechtfertigung.
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