Jetzt Hecken schneiden
Überhängende Äste und Zweige beeinträchtigen immer wieder die Sicherheit
Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht ins sogenannte Lichtraumprofil der Straße oder des Gehweges hineinragen. Darauf weist die Stadt Friedberg hin. Häufig erreichen Beschwerden das Rathaus, deren Bearbeitung teilweise einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringt (Ortsbesichtigungen, Ermittlung der Eigentümer, Schriftverkehr). Die Stadt bittet Grundstücksbesitzer, überhängende Äste und Zweige schnellstmöglich zurückzuschneiden.
Die Sicherheit des Verkehrs werde ansonsten beeinträchtigt. Dies bedeutet, dass über Gehwegen 2,5 Meter und über der Fahrbahn 4,5 Meter Raum von Astwerk freizuhalten ist. Der regelmäßige Rückschnitt sei Pflicht der Grundstücksbesitzer, auch um eine Behinderung von Rettungs-, Straßenreinigungs- und Müllfahrzeugen zu vermeiden. Zugewachsene Gehwege und Astwerk, das in den Verkehrsraum ragt, können zur gefährlichen Behinderung für Schulkinder, Radfahrer und ältere Menschen werden. Bäume, Hecken und Sträucher dürfen zudem keine Verkehrszeichen verdecken. (FA)
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