Kissing greift beim Heckenschnitt durch
Plus Gemeinde sieht Handlungsbedarf und will die gesetzlichen Vorschriften nun von den Bürgern einfordern. Darüber diskutieren die Räte kontrovers.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz müssen Hecken und Sträucher so zurückgeschnitten werden, dass diese bündig mit dem Gartenzaun abschließen beziehungsweise eine uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Gehweges möglich ist. Bürgermeister Reinhard Gürtner sagte in der jüngsten Bauausschusssitzung, dass er von bestimmt 40 Leuten angesprochen worden sei, die sich bei ihm beschwerten, weil Hecken stark in Gehwege hineinragen. In diesem Fall sieht das Gemeindeoberhaupt sofortigen Handlungsbedarf.
„Es fällt immer wieder auf, dass die Hecken bei einem Rückschnitt nicht bündig mit dem Gartenzaun abschließen, sodass insbesondere für Passanten mit Gehhilfe eine uneingeschränkte Nutzung der Gehwege in voller Breite nicht möglich ist“, sagte er. Erst kürzlich sei ihm ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem ein Kind sogar gestürzt sei, weil es an der Hecke hängen geblieben ist.
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