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20.07.2010

Kreislauf von Anklagen wegen Falschaussagen

Aichach Eine Watschen und kein Friedensangebot sei das, schimpfte Rechtsanwalt Alexander Beller im Amtsgericht. Der Grund: Staatsanwalt Alexander Wörz hatte ihm angeboten, für seine Mandantin, die gestern wegen uneidlicher Falschaussage vorm Aichacher Amtsgericht stand, keine Freiheitsstrafe zu fordern, sondern moderate Tagessätze. Ein Angebot, auf das die beiden Angeklagten nicht eingehen wollten. Richter Dieter Gockel erhöhte die Zahl der Tagessätze und der Staatsanwalt wird eine weitere Zeugin wegen Falschaussage anklagen. Auslöser für alles war eine Gerichtsverhandlung im Vorjahr.

Der Ehemann der 30-jährigen Angeklagten wurde damals wegen Bedrohung seiner Vermieterin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. "Ich stech' dich ab", soll er ihr am Telefon gedroht haben. Die beiden Angeklagten, die Ehefrau sowie die Tante des Ehemannes, und auch seine Mutter hatten ausgesagt, dass er nicht ausfallend geworden sei. Und bei der Polizei hatte die Vermieterin ursprünglich die Drohungen zu Protokoll gegeben, dann aber ausgesagt, dass von Abstechen nicht die Rede gewesen sei. "Ich hatte Angst davor, was als Nächstes passiert, wenn ich ihn belaste", erklärte die Zeugin gestern. Das wollten ihr beide Verteidiger nicht glauben und zweifelten die Glaubwürdigkeit der Zeugin an. Der Vertreter der Anklage war da anderer Meinung, bei der Aussage der Mutter war er dagegen überzeugt, dass sie falsch war. "Sollte das Gericht sie verurteilen, dann werde ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren einleiten", kündigte er an. Das Angebot von moderaten 90 Tagessätzen, das er für den Fall eines Geständnisses gemacht hatte, zog er zurück. Wörz forderte jeweils 150 Tagessätze à 15 beziehungsweise 25 Euro. Der Richter folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. (drx)

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