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Kissing
08.06.2018

Paartalhallen-Streit: Die rechtlichen Fallstricke

Eigentlich haben die Betreiber von der Gemeinde Kissing eine fristlose Kündigung bekommen. Dennoch hat das Kiss´n´Chill in der Paartalhalle weiter geöffnet.
Foto: Philipp Schröders

Trotz fristloser Kündigung der Gemeinde führen die Betreiber den Gastronomiebetrieb in Kissing weiter.Der Anwalt Peter Schicker kennt sich mit Mietrecht aus.

Eigentlich hat die Gemeinde den Betreibern der Gastronomie in der Kissinger Paartalhalle fristlos gekündigt. Doch die ziehen nicht aus und führen unter anderem das Bistro unter dem Namen Kiss’n’Chill weiter. Forderungen von 9900 Euro für Pacht und Nebenkosten sowie fehlende Kautionszahlungen stehen im Raum. Die Betreiber machen geltend, dass die Gemeinde Mängel nicht beseitigt habe, die vertraglich geregelt waren. Zudem hätten sie die ausstehende Pacht inzwischen überwiesen. Kissings Bürgermeister Manfred Wolf steht zur fristlosen Kündigung, äußert sich aber nicht dazu, wie die Gemeinde weiter vorgehen will.

Wir haben mit Fachanwalt Peter Schicker über die Rechte der Beteiligten in solchen Fällen gesprochen. Er ist Ehrenpräsident des Haus- und Grundbesitzervereins Friedberg-Aichach.

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