Radlklau ist kein Kavaliersdelikt
Aichach-Friedberg Früher wurden sie gehängt, die bösen Buben. Auf dem Weg zum Galgen durften sie sich noch einmal überlegen, warum man für Pferdediebstahl mit dem Leben bezahlt. Weil ein Cowboy ohne Pferd in der Prärie jämmerlich zugrunde gehen konnte. Heute verhält es sich etwas anders: Wir leben erstens nicht im Wilden Westen und solch drakonische Strafen sind längst abgeschafft. Der Drahtesel ist auch kein Vierbeiner - aber klassisches Diebesgut. Ein Rad ohne (oder mit) Schloss am Bahnhof muss damit rechnen, dass sich ein Fremder in den Sattel schwingt. Aber potenzielle Radlklauer aufgepasst - auch heutzutage wird der Diebstahl, speziell von Fahrrädern, bisweilen hart bestraft. Kürzlich wurde eine Aichacherin vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Sie hatte ein "gefundenes" Rad nicht gemeldet.
"In jedem Fall muss ein gefundenes Rad gemeldet werden", erläutert Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, Pressesprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft. Denn auch das bloße Mitnehmen und Behalten von etwas Gefundenem könne zur Straftat werden. Juristisch heißt das dann Unterschlagung von fremdem Eigentum.
Noch härter geahndet wird der gezielte Radldiebstahl. "Das kann sogar ein schwerwiegender Diebstahl sein", erklärt Oberstaatsanwalt Nickolai: Das Aufbrechen des Schlosses lasse das Delikt von einem einfachen zu einem schweren Fall von Diebstahl werden. Der Eigentümer habe dann nachdrücklich Besitzansprüche geäußert. Das Fahrrad sei damit nicht "gefunden" und könne auch nicht einfach so mitgenommen werden. Nein, es sei dann ein klarer Fall von Diebstahl.
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