Plus Zwei Brauereien streiten sich um die Verwendung des Begriffs "Glühwein". Das Landgericht München gibt der Weinkellerei Kunzmann Dasing recht. Und das ist gut so.
Es ist die weihnachtliche Dreifaltigkeit in flüssiger Form: Wein, Gewürz und Süßungsmittel vereinen sich zu Glühwein. Was Volksfesten das Bier ist, ist dem Christkindlmarkt das Heißgetränk. Das Brauhaus Hartmannsdorf wagte ein Experiment und fügte dem Trank Bockbierwürze hinzu. "Der einzige gebraute Glühwein der Welt" nennen sie es. Jürgen Kunzmann, Geschäftsführer der Dasinger Weinkellerei Kunzmann, zeigte die Brauerei an. Das neuartige Gebräu sei nicht nur kein Glühwein, es verwässere den Begriff und das Getränk regelrecht. Das Landgericht München verbietet dem Beklagten nun, seinen "Glühbo" als Glühwein zu betiteln. Zu Recht.
Das ist doch Haarspalterei, sagt der eine. Wo Glühwein draufsteht, muss auch Glühwein drin sein, meint die andere. Dass es beide Meinungen gibt, ist unausweichlich. So sah man es zuletzt bei dem Rechtsstreit zwischen den Brauereien Riegele und Paulaner. Kern des Konflikts war das Spezi, der Cola-Orange-Mix, erfunden im Augsburger Brauhaus Riegele. Der Spezi-Streit polarisierte. Team Riegele gegen Team Paulaner.
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