Eines vorweg: Der Entwurf eines Prüfungsberichts ist nicht in Stein gemeißelt. Die Prüfer stellen ihre Sicht der Dinge dar, der Geprüfte hat das Recht auf Gegenrede, die oft in die Endfassung einfließt. Dennoch zeichnet sich bei den Zuschüssen zur Kinderbetreuung ab, dass der Stadtrat nicht mehr einfach so weitermachen kann.
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