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Kindergärten: Transparenz statt Friedberger Landrecht

Kommentar Von Thomas Goßner
25.09.2023

Plus Die bisherige Praxis, Geld für die Kinderbetreuung auf Zuruf auszureichen, stößt an Grenzen. Eine Neuregelung ist im Interesse aller Beteiligten.

Eines vorweg: Der Entwurf eines Prüfungsberichts ist nicht in Stein gemeißelt. Die Prüfer stellen ihre Sicht der Dinge dar, der Geprüfte hat das Recht auf Gegenrede, die oft in die Endfassung einfließt. Dennoch zeichnet sich bei den Zuschüssen zur Kinderbetreuung ab, dass der Stadtrat nicht mehr einfach so weitermachen kann. 

Da ist einmal eine Förderpraxis, die zwar dem politischen Willen entspricht, aber offenbar nicht mit der Beschlusslage des Stadtrats zusammenpasst und damit rechtlich zumindest schwierig ist. Da ist ein gewisses Laissez-faire, das sowohl auf die ausdrückliche Zweckbindung wie auch auf den Verwendungsnachweis der ausgereichten Mittel verzichtet. Da sind Kindergartenbeiträge, die trotz hoher Zusatzleistungen der Stadt nicht gerade zu den günstigsten im Landkreis zählen, wie aus einer im Frühjahr im Jugendhilfeausschuss des Kreistags vorgelegten Erhebung hervorgeht. Und da sind die schwindenden finanziellen Spielräume der Stadt, die gerade bei freiwilligen Zuschüssen Einschnitte mit sich bringen werden. 

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