Bauen in Mering: Diese Abstandsflächen sollen künftig gelten
Plus Bayernweit ist eine dichtere Bebauung zulässig. Der Markt Mering will das jedoch anders regeln. Worauf Bauherren achten müssen.
Wer ein Haus baut, muss zum Nachbarn bestimmte Abstände einhalten - festgelegt in der bayerischen Bauordnung. Seit einer Neuregelung zum Februar 2021 lässt diese teils deutlich nähere Bebauung zu. Weil Mering das zu weit geht, hat die Kommune beschlossen, eine eigene Abstandsflächensatzung aufzustellen. Weil es eilte bis zum Stichtag, wurde diese im Schnellverfahren fürs gesamte Gemeindegebiet auf den Weg gebracht. Mithilfe von Planer Stefan Strohmayr vom Büro GSU soll nun noch einmal nachjustiert werden. Für verschiedene Bereiche in Mering werden voraussichtlich unterschiedliche Regelungen gelten.
Die Tiefe einer Abstandsfläche wird anhand der Wandhöhe ermittelt. Früher betrug diese laut der bayerischen Bauordnung eine Wandhöhe (1 H), oder mindestens drei Meter. Das sogenannte 16-Meter-Privileg verschaffte dabei den Bauherren Spielraum: Vor zwei Außenwänden, die nicht mehr als 16 Meter lang sind, genügt die Hälfte der Abstandsfläche - der Mindestabstand von drei Metern musste aber eingehalten sein. Die Novelle in der Bauordnung kennt das 16-Meter-Privileg nicht mehr, Kommunen mit eigener Satzung können es jedoch beibehalten.
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