
Fürs Homeoffice auf die Kanaren? Das müssen Arbeitnehmer wissen

Plus Im Corona-Herbst arbeiten wieder viele von zu Hause aus. Doch Reisen zu einigen beliebten Zielen sind möglich. Warum also nicht mit dem Laptop im Gepäck in den warmen Süden?
Reif bedeckt die Dächer vorm heimischen Fenster, wenn der Blick morgens vom Laptop nach draußen schweift. Mit dem Lockdown arbeiten viele wieder von zu Hause aus. Doch wie wäre es, wenn der Blick aus dem Fenster weißen Sand statt weiße Dächer zeigt? Warum sich nicht an digitalen Nomaden ein Beispiel nehmen? Diese Frauen und Männer reisen um die Welt und arbeiten von unterwegs. Sie programmieren, bieten Assistenzdienste an oder verdienen ihr Geld, indem sie als Reiseblogger von ihren Erfahrungen berichten. Also mit dem Laptop im Gepäck aus dem kalten Homeoffice in den warmen Süden fliehen? Ist doch egal, von wo aus man arbeitet – oder?
Nicht ganz. Denn zunächst einmal brauchen Angestellte eine spezielle schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, wenn sie woanders als von zu Hause aus arbeiten wollen, sagt Miruna Xenocrat von der Arbeitnehmerhilfe Berlin. Sie ist Rechtsanwältin unter anderem mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht. Außerdem besteht laut Xenocrat die Gefahr, dass der Aufenthalt im Ausland durch einen Lockdown oder Ein-und Ausreiseverbote länger als vereinbart ausfällt. „Dann hat man keinen Anspruch auf Gehalt.“
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