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Mobilität
24.02.2020

Fördergelder: So erhalten Sie bis zu 6000 Euro Bonus für ein E-Auto

Wer ein E-Auto kaufen will, kann ab sofort eine höhere staatliche Förderung nutzen: Der Zuschuss beträgt bis zu 6000 Euro.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Die EU-Kommission hat grünes Licht für eine höhere Kaufprämie gegeben. Der Umweltbonus erhöht sich um bis zu 50 Prozent. Wie Sie die Fördergelder beantragen.

Wer mit dem Kauf eines Elektroautos liebäugelt, für den sind Fördergelder meist ein wichtiger Punkt. Denn verglichen mit Benzinern stehen die elektrischen Fahrzeuge im Ruf, verhältnismäßig teuer zu sein. Im Herbst hatten Industrie und Politik auf einem Autogipfel im Kanzleramt beschlossen, die Förderung für E-Autos anzuheben. Doch die neuen Zuschüsse ließen bislang auf sich warten und führten zu einiger Verunsicherung.

Jetzt aber ist der Weg für die Auszahlung frei: „Nachdem wir aus Brüssel grünes Licht bekommen haben, können wir nun die höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge noch einmal deutlich attraktiver“, sagte vergangene Woche der Chef des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Torsten Safarik. Wir erklären, wie hoch die Fördergelder sind und wie sie beantragt werden.

Umweltprämie: Welche Fahrzeuge werden überhaupt gefördert?

Fördergeld gibt es für reine Elektrofahrzeuge, die mit einer Batterie fahren sowie für Plug-In-Hybridautos. Dies sind Fahrzeuge, die sowohl einen Verbrennungs- als auch einen Elektromotor als Antrieb an Bord haben und deren Batterie von außen per Stromkabel aufgeladen werden kann. Damit es für einen Plug-In-Hybriden eine Förderung gibt, muss aber noch ein weiteres Kriterium erfüllt sein: Die Fahrzeuge dürfen pro Kilometer nur 50 Gramm CO2-Emissionen verursachen, heißt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa.

Förderfähig sind außerdem Brennstoffzellenfahrzeuge, die heute allerdings noch recht selten und teuer sind. Um Geld zu bekommen, müssen sich die Autos auf einer „Liste förderfähiger Fahrzeuge“ befinden, die beim Bafa zu finden ist. Besonders teure Fahrzeuge erhalten kein Fördergeld. Auf der Liste finden sich bekannte Elektroautos wie der BMW i3, der Nissan Leaf, der Renault Zoe, der Tesla Model 3 oder der VW e.up!, aber auch der Audi E-tron 50 quattro.

Wie viel Fördergeld bekommt man für den Kauf?

Die Höhe des Fördergeldes hängt vom Antriebstyp und dem Kaufpreis ab. Besonders teure Fahrzeuge über 65.000 Euro erhalten keine Förderung mehr. Die Förderung teilen sich Industrie und Staat auf. Die Industrie gibt 50 Prozent der Fördersumme als Rabatt. Den Rest der Fördersumme zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa.

Reine Batteriefahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40000 Euro erhalten 6000 Euro Förderung, berichtet das Amt. Dies seien 50 Prozent mehr als bisher. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro werden noch 5000 Euro Förderung gezahlt. Für Plug-In-Hybride fällt die Förderung etwas geringer aus. Für Fahrzeuge bis 40.000 Euro gibt es insgesamt 4500 Euro Umweltbonus, für Fahrzeuge über 40.000 Euro sind es 3750 Euro.

Wie kann das Fördergeld beantragt werden?

Die erste Hälfte des Umweltbonus’ gewähren die Hersteller bereits beim Kauf oder dem Abschluss eines Leasing-Vertrages. Dieser Eigenanteil des Automobilherstellers ist gleich „in der Rechnung oder im Leasingvertrag“ zum Abzug zu bringen, informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die zweite Hälfte der Fördersumme zahlt der Bund als Zuschuss. Um an das Geld zu kommen, muss das Fahrzeug bereits vor der Antragstellung erworben und zugelassen worden sein.

Den Antrag auf den Bundeszuschuss reicht man dann elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Nötig sind dafür unter anderen die Rechnung oder der Leasing-Vertrag und der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Antrag wird elektronisch eingereicht, die Kunden müssen unterschreiben, dass ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und dieses Dokument ebenfalls einreichen. Hat das Bafa die Unterlagen geprüft und die Förderung bewilligt, bekommen die Käufer die zweite Hälfte des Umweltbonus’ auf ihr Konto ausgezahlt.

Seit wann gilt die neue Förderung? Und was ist, wenn ich kurz zuvor einen Antrag gestellt hatte?

Das neue Antragsverfahren gilt den Angaben des Bafa seit dem 18. Februar 2020, 16 Uhr. Wer kurz zuvor einen Antrag gestellt hat, versäumt im Idealfall nichts und muss sich nicht ärgern. Das Bafa prüfe nämlich automatisch, ob Anträge, die nach der alten Richtlinie gestellt wurden, die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen, heißt es. „Ist dies der Fall, erhalten die Bürgerinnen und Bürger den neuen Förderbetrag direkt im Rahmen des alten Antrags“, so das Bafa. Der Kauf von Elektroautos wird ja schon länger gefördert, allerdings mit weniger Geld.

Gilt die Förderung auch für Gebrauchtwagen?

Ja, es gibt eine Förderung auch für junge gebrauchte E-Autos. Die Autos dürfen aber wirklich nicht alt sein und müssen einige spezielle Bedingungen erfüllen: Der Gebrauchtwagen muss nämlich nach dem 4. November 2019 zum ersten Mal zugelassen worden sein.

Für die Zukunft gilt auch: Vor der Zweitzulassung darf der Wagen „maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein“, heißt es beim Bafa. Fahrzeuge können eine maximale Laufleistung von 15000 Kilometer aufweisen und dürfen nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein. Die Förderung fällt außerdem etwas geringer aus als für die günstigeren Neuwagen: Für E-Autos gibt es maximal 2500 Euro Bundeszuschuss, für Plug-In-Hybride maximal 1875 Euro.

Bis wann gilt die Förderung und was ist von ihr zu halten?

Der Richtlinie nach gilt die Förderung bis zum 31. Dezember 2025. Der ADAC begrüßte die Förderung: „Dieser Beschluss wird der Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland neuen Schwung verleihen, zitiert der Klub seinen Verkehrspräsidenten Gerhard Hillebrand. Auch der Bundesverband EMobilität begrüßt die E-Auto-Förderung, sieht allerdings die Zuschüsse für Plug-In-Hybride kritisch: „Da die Förderung neben den rein batteriebetriebenen E-Autos auch für Plug-In-Hybride gilt, können diese Pkw mit ihrem Verbrennungsmotor bis zum 31. Dezember 2025 staatlich subventioniert in den Markt gebracht werden“, kritisierte Verbandschef Kurt Sigl.

Er befürchtet „eine Geldausschüttung für Trittbrettfahrer“, da Firmen-Fuhrparks die Plug-In-Autos gerne steuermindernd erwerben würden, aber häufig „nach Jahren das Ladekabel originalverpackt und unbenutzt im Kofferraum liegt.“

Antragsdokumente und detaillierte Infos zur Förderung finden Sie unter diesem Link.

Lesen Sie dazu auch: Anreize für E-Mobilität: Diese Prämie erhalten Käufer von Elektroautos

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Die Diskussion ist geschlossen.

25.02.2020

Gibts dieses Steuergeld auch für Radfahrer, die ja eh schon umweltfreundlich unterwegs sind?
Oder anders gefragt, bekomme ich dieses Geld, wenn ich mein Auto abschaffe und aufs Rad steige?
(Steuerfreibetrag, Fahrzeugerwerb...)

Falls nicht, warum werden Autofahrer derart durch den Steuerzahler subventioniert? (Siehe auch Abwrackprämie)