Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Schimmel vorbeugen: So verhindern Sie das Problem in der Wohnung

Schimmel
21.08.2023

Schimmel vorbeugen: So verhindern Sie das Problem in der Wohnung

Rund um das Fenster - gerade wenn es in einer Nische eingebaut wurde - droht im Winter Schimmel.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Archiv)

Wenn nicht ausreichend gelüftet wird, bleibt viel Feuchtigkeit in der Luft. Ideale Bedingungen für Schimmel. Warum man dann schnell handeln muss – und was zu tun ist.

Schimmel an Wänden oder in Ecken ist nicht nur unansehnlich, sondern vor allem ungesund. Er entsteht überall dort, wo zu hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, die sich dann an kalten Oberflächen niederschlägt. Grundsätzlich gilt: Schimmel muss so schnell wie möglich entfernt werden. Bei einem kleinflächigen Befall (maximal halber Quadratmeter) kann unter Umständen die Schimmelpilzsanierung selbst vorgenommen werden. Dabei sollen Handschuhe, Mundschutz mit Feinstaubfilter, Schutzbrille und eventuell ein Einweg-Overall getragen werden.

Bei glatten, geschlossenen Flächen wie Glas, Metall, Lack und Kunststoffen kann die Oberfläche mit einem Haushaltsreiniger abgewischt werden. Poröse Materialien wie Tapeten, Gipskarton- oder Spanplatten sind oft nicht zu reinigen und müssen daher entfernt werden. Polstermöbel und Textilien lassen sich ebenfalls nur sehr schwer von Schimmelpilzen befreien und können oft nur noch entsorgt werden. Ist der Befall größer, sollte man auf jeden Fall einen Fachmann einschalten.

Dauergekippte Fenster erhöhen das Schimmel-Risiko

Mit der Schimmelbeseitigung ist das Problem aber noch nicht gelöst. Es gilt, die Ursachen für die Schimmelbildung zu beseitigen. Dabei spielen das richtige Heizen und Lüften eine zentrale Rolle. Durch das normale Wohnverhalten mit Kochen, Duschen, Wäsche-trocknen sowie durch das Atmen und Schwitzen gelangen täglich mehrere Liter Wasser in die Raumluft. Wird nicht ausreichend gelüftet, kann die Luftfeuchtigkeit an kalten Oberflächen in der Wohnung schnell auf über 80 Prozent ansteigen und ein Wachstum von Schimmelpilzen auslösen.

Richtig lüften bedeutet mehrmals am Tag stoßlüften. Dauergekippte Fenster sind kontraproduktiv und erhöhen sogar das Schimmelrisiko im Bereich der ausgekühlten Fensterlaibung. Wichtig ist auch, die Wohnung gleichmäßig zu heizen, damit die Temperaturunterschiede in den Räumen nicht zu groß werden. Denn gelangt warme und feuchte Luft in einen kühlen Raum, kondensiert dort die Feuchtigkeit an den kalten Flächen. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten daher geschlossen bleiben. Auch im kühleren Schlafzimmer ist auf eine Mindesttemperatur von 14 bis 16 Grad zu achten.

Wärmedämmung ist eine wirkungsvolle Schimmel-Schutzmaßnahme

Ein weiterer Tipp: Größere Möbelstücke möglichst fünf bis zehn Zentimeter von Außenwänden wegrutschen, besser noch an Innenwände stellen. Die Wandoberfläche hinter zu dicht an der Außenwand stehenden Möbelstücken erwärmt sich durch die Raumluft weniger und kühlt ab. Zudem wird die Luftströmung behindert. Als Folge kondensiert die Feuchtigkeit und die Gefahr steigt, dass sich hier Schimmel bildet.

Weil sich die Feuchtigkeit an kalten Stellen niederschlägt, sind Gebäudeteile mit unzureichender Wärmedämmung besonders gefährdet. Diese Flächen kühlen sich bei niedrigen Außentemperaturen stärker ab. Eine Wärmedämmung ist daher auf jeden Fall eine wirkungsvolle Schimmel-Schutzmaßnahme, denn bei einer gut gedämmten Wand wird die Wandoberfläche auf der Innenseite auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen nicht mehr so kalt wie vorher ohne Dämmung.

Schimmel-Gefahr: Gerade im Neubau viel Lüften

Sehr zu empfehlen ist zudem der Einbau einer Komfortlüftungsanlage – nicht nur im Neubau, sondern auch bei einer energetischen Haussanierung. Damit werden die Wohnräume ständig mit Frischluft versorgt und die Luftfeuchtigkeit effektiv abgeführt. Eine Wärmedämmung und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnen reduzieren das Schimmelrisiko und den Energieverbrauch und steigern gleichzeitig den Wohnkomfort. In Neubauten sollte der Einbau einer Lüftungsanlage eigentlich Standard sein.

Apropos Neubau: Es dauert in der Regel zwei Jahre, bis die bautechnisch bedingte Feuchtigkeit in Neubauten verschwunden ist. Ähnliches gilt für umfangreiche Umbauten. Luftfeuchtigkeitswerte von 60 bis 65 Prozent sind in den Anfangsjahren einzukalkulieren. Umso wichtiger ist in dieser Phase das konsequente Lüften, auch um Schimmelbefall zu verhindern.

Mehr hilfreiche Tipps und Informationen finden Sie hier in unserem Ratgeber zum Thema Haushalt.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.