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Corona-Mythen
04.12.2020

Verbraucherschützer: Finger weg von Corona-"Wundermitteln"

Verbraucherschützer sehen den Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln kritisch. Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnt vor Präparaten, die vor Covid-19 schützen sollen.
Foto: Matthias Hiekel, dpa

Das Verbraucherschutz-Bundesamt warnt vor dubiosen Online-Shops. Was man über Nahrungsergänzungsmittel wissen sollte.

Im Internet bieten zahlreiche Händler Nahrungsergänzungsmittel an, die vor der Covid-19-Erkrankung schützen sollen oder diese sogar heilen könnten. Hier sei größte Vorsicht geboten, warnt aktuell das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Solche Versprechen trügen. Im Rahmen des EU-weiten Aktionsplans sind die Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Online-Angeboten auf der Spur.

Nahrungsergänzungsmittel gegen Corona: Wo liegt das Problem?

„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona“, erklärt BVL-Präsident Friedel Cramer. Die beim BVL angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer hat nach eigenen Angaben bereits 60 deutschsprachige Webseiten mit illegalen oder zweifelhaften Internet-Angeboten im Zusammenhang mit Covid-19 entdeckt. EU-weit seien fast 600 auffällige Homepages ermittelt worden. „Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor“, so das Bundesamt. Die BVL-Fachleute betonen: „Nahrungsergänzungsmittel können eine Covid-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen.“

Wie ist die Rechtslage bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und den Verbraucherzentralen zufolge „nicht zur Prävention, Linderung oder Therapie von Erkrankungen gedacht“. Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ sei deshalb auch verboten. Immer wieder beschwerten sich Verbraucher aber über „angstmachende Posts“ bei Facebook oder via WhatsApp, in den NEM gezielt als dauerhafter Schutz vor einer Corona-Infektion angepriesen würden, so die Verbraucherschützer.

 

Wie gehen die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vor?

Nach Beobachtung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Karlsruhe und Stuttgart stellen beanstandete Online-Anbieter mittels verschiedener „Techniken und Tricks“ einen Zusammenhang zwischen NEM und dem Corona-Schutz her. So würden die Webseiten geschickt mit anderen Seiten verlinkt, etwa solchen mit allgemeinen Informationen zum Coronavirus oder Blogs von vermeintlichen „Ernährungsexperten“. Bei Verlinkungen zu wissenschaftlichen Studien blieben deren Inhalt und Ergebnis für den Verbraucher unklar und unüberprüfbar. Eine weitere Masche: Wenn der Nutzer eines Webshops Stichworte wie Corona in die Suchfunktion eingebe, würden bestimmte Produkte angezeigt, so die Untersuchungsämter.

Eine Frau greift in einem Biomarkt nach Karotten. Der Bedarf an Biolebensmitteln nimmt zu.
10 Bilder
Die zehn größten Ernährungs-Irrtümer
Foto: Marc Müller (dpa)

Mythen um NEM und Corona: Was können Verbraucher tun?

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die eigenen Abwehrkräfte durch eine ausgewogene Ernährung, kombiniert mit Bewegung, grundsätzlich gestärkt werden könnten. Für viele Pflanzenstoffe und Mikronährstoffe gebe es Hinweise darauf, dass sie Einfluss auf das Immunsystem hätten. Corona-Werbeaussagen zu NEM suggerierten aber eine falsche Sicherheit, etwa wenn es heißt: „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzuwehren, einschließlich des neuartigen Coronavirus.“ Solche Aussagen seien wissenschaftlich nicht bewiesen.

Was ist von Nahrungsergänzungsmitteln generell zu halten?

Laut BVL dienen NEM „grundsätzlich als Ergänzung einer normalen Ernährung“. Die Behörde rät beim Einkauf zur Vorsicht sowohl „bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen“ als auch „bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms“. „Die ,Erfahrungsberichte’ entpuppen sich oft als getarnte Werbung“, so die Behörde. Laut Verbraucherzentralen müssen NEM kein Zulassungsverfahren durchlaufen „und kommen damit ohne behördliche Prüfung von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit auf den Markt“. Auf der Plattform „Klartext Nahrungsergänzung“ bieten die Verbraucherschützer Infos an.

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