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Versicherung
19.05.2016

Gut geschützt: Wann sich eine private Unfallversicherung lohnt

Erst unterschreiben, wenn man die Versicherungskonditionen geprüft hat.
Foto: Andrea Warnecke, dpa

Ein Sturz von der Leiter kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Folgen haben. Die gesetzliche Unfallversicherung greift jedoch nicht bei Unfällen in der Freizeit.

Als wären die Schmerzen nicht schon schlimm genug. Aber dann stehen bei einem Unfall auch noch finanzielle Fragen an. Denn passiert etwas in der Freizeit - und dort geschehen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die meisten Unfälle - springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin etwas passiert. Bei Unfällen im Haushalt oder etwa beim Freizeitsport könnte aber eine private Unfallversicherung helfen. Nur macht der Abschluss einer solchen Versicherung Sinn? Und worauf sollten Versicherte dabei achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu: 

Für wen ist der Abschluss sinnvoll?

Im Grunde für jeden. "Viele haben auch schon eine Unfallversicherung, doch selten ist es eine gute", warnt Michael Nischalke von der Stiftung Warentest. Er hat im vergangenen Herbst als zuständiger Projektleiter mehr als 100 Policen verglichen. Nur fünf Policen schnitten damals "sehr gut" ab. Das Problem schlechter Tarife: Im Ernstfall reicht die abgeschlossene Leistung nicht aus. "Dabei bekommen Verbraucher eine gute Police schon ab rund 120 Euro im Jahr", sagt Nischalke.

Was zeichnet eine gute Police aus?

Die Police sollte rund und die Uhr und weltweit gelten. Außerdem ist entscheidend, wann man wie viel Geld erhält. Zahlt der Versicherer erst ab einer Invalidität von 20 oder 30 Prozent, lohnt sich der Vertrag nicht. "Der Tarif sollte schon ab einem Prozent Invalidität Leistungen vorsehen", rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Auch eine Versicherung, die nur bei bestimmten Sportarten oder nur in der Freizeit einspringt, sollte man nicht abschließen, warnt sie.

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Worauf müssen Sportler vor dem Abschluss achten? 

"Verbraucher sollten prüfen, ob die Police die gefährliche Sportart auch wirklich abdeckt", empfiehlt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das gilt besonders für Personen, die ein hohes Unfallrisiko eingehen - also beispielsweise Motorrad fahren, reiten, Fallschirm springen oder klettern. Wer viel draußen in der Natur unterwegs ist - etwa im Gebirge - sollte außerdem darauf achten, ob die Police auch für Bergungskosten aufkommt. Denn sonst kann etwa ein Hubschrauber-Rettungseinsatz für den Betroffenen teuer werden. 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab. "Sie sollte nicht zu gering sein, damit man anfallende Kosten decken kann", sagt Weidenbach. Als grobe Faustregel gilt: Bei 25 Prozent Invalidität sollte man 25 000 Euro erhalten, bei 50 Prozent 100 000 Euro, und bei 100 Prozent sollten es rund 500 000 Euro sein. Je höher die Versicherungssumme ist, desto teurer wird in der Regel der Vertrag. Deshalb können Policen mit sogenannter Progression attraktiv sein. Denn dort steigt die ausgezahlte Leistung nicht linear, sondern stufenweise an. Das bedeutet, bei einem hohen Invaliditätsgrad bekommt man ein Vielfaches der vereinbarten Versicherungs-Grundsumme. Wer also beispielsweise einen Vertrag über 100 000 Euro abschließt und dabei eine 500er-Progression wählt, erhält in der Regel bei 100-prozentiger Invalidität dennoch 500 000 Euro vom Versicherer.  

Macht die Option auf eine Todesfallleistung Sinn?

Teils. Wer seine Familie finanziell absichern will, sollte dafür besser eine Risikolebensversicherung abschließen, rät Nischalke. Sie zahlt, wenn der Versicherungsnehmer - also beispielsweise der Hauptverdiener der Familie - stirbt. Dennoch kann die Todesfallleistung sinnvoll sein - und zwar gar nicht unbedingt für den Todesfall. Denn nach einem Unfall vergeht in der Regel viel Zeit, bis der Versicherer den genauen Grad der Invalidität ermittelt hat. Wer aber eine Todesfallleistung abgeschlossen hat, bekommt diese dann in der Regel als Vorschuss, erklärt Hasso Suliak vom GDV.

Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

In der Regel nicht, denn eine Unfallversicherung kann nicht den Verlust der Arbeitskraft absichern. Sie zahlt auch nicht bei einer Erkrankung, sondern nur bei Unfällen. "Viel häufiger sind aber Krankheiten für eine Schwerbehinderung oder bleibende Schäden verantwortlich", erklärt Nischalke. Wenn möglich, sollten Verbraucher also zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Sie greift, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann - egal ob die Ursache dafür ein Unfall oder eine Erkrankung ist. "Wer allerdings aufgrund einer Vorerkrankungen keine BU bekommt oder sie sich nicht leisten kann, sollte sich anders absichern", rät Boss. Dann kann die private Unfallversicherung eine Alternative sein. 

Braucht man zusätzlich zur BU eine private Unfallversicherung?

Das kann sich als Ergänzung lohnen. "Vorausgesetzt, man kann sich beide Versicherungen leisten", sagt Weidenbach. Sie nennt ein Beispiel: Verliert ein Lehrer durch einen Unfall sein Bein, kann danach aber noch arbeiten, zahlt die BU nicht. Die Unfallversicherung aber unter Umständen schon - denn hier hängt die Leistung vom Grad der Invalidität ab, die der Versicherte erleidet. Gut zu wissen: "Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, ob der Versicherte zusätzlich eine BU abgeschlossen hat", sagt Suliak. Erhält der Lehrer vom Unfallversicherer Geld, kann er damit etwa eine Haushaltshilfe bezahlen oder seinen Wohnbereich behindertengerecht umbauen. Von Isabelle Modler, dpa

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