Was sich im April 2018 für Verbraucher in Deutschland ändert
Gesündere Pommes, höhere Zuzahlungen, besseres Streaming: Ab April 2018 gelten in Deutschland wieder einige Änderungen und neue Gesetze.
Gleich mehrere Änderungen und neue Gesetze treten im April 2018 in Deutschland in Kraft. Verbraucher bekommen künftig etwas gesündere Pommes, müssen aber mit höheren Zuzahlungen bei Arzneimitteln rechnen. Auch für Neuwagen gelten neue Gesetze, Änderungen gibt es zudem beim Streaminng. Der Überblick, was sich im April alles ändert.
Ab April 2018 weniger krebserregendes Acrylamid in Pommes & Kaffee
Lebensmittelhersteller müssen ab April europaweit neue Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeugendem Acrylamid sinken, das beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.
Steigende Zuzahlungen für Medikamente
Viele gesetzlich krankenversicherte Menschen in Deutschland müssen ab April 2018 mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen.
Grund ist das Absenken sogenannter Festbeträge, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittel bezahlen. Die Kassen versprechen sich dadurch jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht gleichzeitig, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen.
Streaming-Abos sind ab 1. April 2018 europaweit nutzbar
Ab dem 1. April können EU-Bürger ihre bezahlten Abonnements für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäischen Ausland nutzen. Das bisherige Geoblocking muss auf Betreiben der EU beendet werden. Es geht um sogenannte Streaming-Dienste für Musik wie Spotify, Deezer oder Google sowie Amazon Music, um Film-Datenbanken wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschriften auf Pay-TV-Abo-Sender wie Sky Go aus.
Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgrenzen, weil das Urheberrecht eine europaweite Nutzung nicht möglich machte. Nun wird der Kunde seine Sender auch unterwegs nutzen können. Grundlage für die Neuregelung ist die sogenannte Portabilitäts-Verordnung.
Notrufsystem eCall wird ab April in allen Neuwagen Pflicht
Verpflichtend wird für alle Neuwagen ab dem 1. April 2018 der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte im Zweifelsfall schnell an den Unfallort gelangen sollen. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Daneben kann er aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt.
Neue Regel für die Maut in Slowenien - auch für schwere Wohnmobile
Wer auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs ist, zahlt schon jetzt eine streckenabhängige Maut. Ab 1. April 2018 müssen diese Fahrzeuge mit einem so genannten "DarsGo unit"-Transponder an der Innenseite der Windschutzscheibe ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein Funk-Kommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und weiterleitet. Dieses ermöglicht eine automatische Mautabrechnung. Die bisherigen Bezahlsysteme - bar, mit Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten - werden ungültig. Wichtig: Betroffen sind nicht nur Lkw und Reisebusse, sondern auch schwere Wohnmobile.
Wer aus dem Ausland kommt und ohne "DarsGo unit" direkt auf einer slowenischen Autobahn weiterfährt, darf ohne das Gerät bis zur ersten DARS-Servicestation weiterfahren. Dort muss er anhalten und den Transponder erwerben, ansonsten drohen empfindliche Strafen zwischen 300 und 800 Euro, so der ADAC.
Start-ups können auf bessere Anschubfinanzierung hoffen
Gründer erhalten jetzt einen besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
- Was sich am 1. März geändert hatte, lesen Sie hier.
- Ein Gesamtüberblick über die Änderungen 2018 ist hier nachzulesen. (AZ)
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