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Bahn
18.02.2019

Zug zu spät? So holen sich Bahnkunden das Geld zurück

Kommt ein Zug zu spät, oder fällt er sogar ganz aus, haben Passagiere bestimmte Rechte. Und immer mehr Menschen nutzen diese auch.
Foto: dpa

Die Bahn muss 20 Millionen Euro mehr Entschädigungen zahlen als 2017. Der Grund: Immer mehr Reisende nehmen ihre Rechte wahr. So profitieren auch Sie.

Ein paar Minuten können ausreichen: Der ICE kommt zu spät, der Anschlusszug ist weg, und der Reisende steht eine Stunde oder länger am Bahnsteig. In solchen Fällen muss die Bahn – aber auch andere Zugunternehmen – eine Entschädigung bezahlen. Und weil immer mehr Kunden von ihrem Fahrgastrecht Gebrauch machen, steigt der Betrag, den die Bahn zurückzahlen muss. Im vergangenen Jahr zahlte die Deutsche Bahn für Verspätungen im Nah- und Fernverkehr 53,6 Millionen Euro, wie eine Sprecherin sagte. Im Vorjahr waren es 34,6 Millionen Euro. Knappe 20 Millionen Euro mehr also.

Woran dieser deutliche Anstieg liegt? Immer mehr Reisende nehmen ihre Rechte wahr: 2,7 Millionen füllten im vergangenen Jahr das Fahrgastrechte-Formular aus, 50 Prozent mehr als 2017. Aber wann bekommen Reisende eigentlich Geld ihr zurück und wie viel? Ein Überblick:

Welche Rechte gelten bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr?

Sobald ein Passagier mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt, bekommt er 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Dabei zählt nicht die Verspätung der einzelnen Züge, sondern nur der Zeitpunkt des Eintreffens am Zielbahnhof. Stellt ein Passagier schon bevor er losfährt fest, dass die Verspätung eine Stunde oder mehr beträgt, hat er außerdem das Recht, die Fahrt gar nicht erst anzutreten, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In diesem Fall, muss die Bahn den vollen Ticketpreis zurückerstatten. Wird erst während der Reise klar, dass der Zug sich über eine Stunde verspätet, dürfen Fahrgäste außerdem die Kosten für ihre Rückreise in Rechnung zu stellen, sagen die Verbraucherschützer. Außerdem, muss die Zuggesellschaft bei einer Verspätung von einer Stunde oder mehr Erfrischungen und Mahlzeigen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stellen.

Der Zug kommt sogar zwei Stunden zu spät? Wie viel Geld bekommen Passagiere wieder?

Kommt ein Passagier zwei Stunde oder mehr zu spät, bekommt die Hälfte des Ticketpreises wieder. Auch dabei zählt, die Ankunftszeit am Zielbahnhof und nicht die Verspätung der Züge. Das EU-Parlament hat außerdem Pläne diese Verspätungsregelung noch zu verschärfen. Künftig könnte es dann ab einer Verspätung von einer Stunde die Hälfte des Fahrpreises zurückgeben, ab eineinhalb Stunden drei Viertel. Bei mehr als zwei Stunden soll der volle Preis erstattet werden.

Wo gibt es das Fahrgastrechteformular?

Und wie teilt man der Bahn nun mit, dass man gerne sein Geld zurückhätte? Dafür gibt es das sogenannte Fahrgastrechteformular. In Zügen, die verspätet sind, teilen Schaffner diese Briefe meist aus, ansonsten gibt es die Formulare auch am Informationsstand der Bahn im Bahnhof, im Reisecenter oder im Internet auf der Seite der Deutschen Bahn unter dem Punkt Reise & Services. In das Formular trägt der Reisende seinen Namen, seine Zugverbindung, die Verspätung ein und seine Bankverbindung ein und legt das Zugticket bei. Reisen Passagiere mit dem Handy-Ticket, können sie die Buchungsbestätigung beilegen, die die Bahn nach der Buchung per E-Mail verschickt. Wenn es möglich ist, sollte ein Schaffner bestätigen, dass der Zug tatsächlich verspätet war. Auch diese Bestätigung kann von einem Info-Point ausgestellt werden. Anschließend wird der Brief entweder an die Bahn geschickt – die Adresse ist aufgedruckt – oder am Bahnhof beim Info-Stand abgegeben. Die Bahn verspricht, die Anliegen innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Passagiere haben ein Jahr Zeit, um die Entschädigung zu beantragen.

Muss die Bahn meine Taxifahrt bezahlen?

Ist der Zug mehr als eine Stunde verspätet und absehbar, dass ein Reisender erst zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens am Ziel ankommt, hat er außerdem das Recht stattdessen mit einem Taxi zu fahren. Die Bahn muss dann Fahrten bis 80 Euro erstatten. Das gilt auch, wenn der letzte Zug des Tages nicht mehr erreicht wird. Alternativ kann die Bahn auch eine Unterkunft stellen und muss dann den Transport dorthin und zurück zum Bahnhof bezahlen. (mit dpa)

 

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