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Bürgergeld
25.04.2024

Bürgergeld-Erhöhung 2024: Warum gibt es deutlich mehr Geld?

2024 gibt es für die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld deutlich mehr Geld.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

2024 gibt es für die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld deutlich mehr Geld. Aber warum ist das eigentlich so und wie berechnet sich die Erhöhung?

Personen, die erwerbsunfähig sind, können Bürgergeld beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Aber auch Erwerbstätigen, die trotz Arbeit nicht über die Runden kommen, steht unter Umständen Bürgergeld zu.

Die Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024 hat zuletzt für viele Diskussionen und auch Unmut gesorgt, denn obwohl die Ampel im Haushalt sparen muss und jedes Ressort Gelder streicht, wird der Beitragssatz beim Bürgergeld erhöht. Allerdings wurden dafür härtere Sanktionen für diejenigen eingeführt, die anhaltend Jobs verweigern. Nun können Leistungen sogar ganz gestrichen werden. Aber warum gibt es 2024 eigentlich deutlich mehr Geld für Empfängerinnen und Empfänger und wie berechnet sich die Erhöhung?

Bürgergeld: Wie viel gibt es und wie setzt es sich zusammen?

Das Bürgergeld stieg zum 1. Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent. Der Bundesregierung zufolge erhalten alleinstehende Erwachsene seitdem 563 Euro pro Monat und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Die Bundesregierung argumentiert, dass es sich bei Bürgergeld um das Existenzminimum handelt und damit um ein Grundrecht. Wenn Menschen unverschuldet in Not geraten, zum Beispiel, weil sie ihre Arbeit verlieren, dann darf eine solidarische Gemeinschaft "diese Menschen nicht im Stich lassen". Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimus, das in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz festgelegt ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Dieses richtet sich auch an Erwerbstätige, die nicht genug verdienen, um davon leben zu können. Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts wird die Höhe des Bürgergeldes, der sogenannte Regelbedarf, jedes Jahr nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren errechnet.

Laut Bundesregierung deckt der Regelbedarf den gesamten Lebensunterhalt, der für ein Existenzminimum nötig ist, ab. Dazu gehören Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie. Des Weiteren zählt auch das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum dazu. Dabei handelt es sich um Leistungen, damit Menschen für ein Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Die Jobcenter zahlen den Regelbedarf Empfängerinnen und Empfängern monatlich aus. Wie diese das Geld einsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen.

Zusätzlich gibt es noch sogenannte Mehrbedarfe. Diese gehen über den Regelbedarf hinaus und sind für besondere Lebenslagen vorgesehen, wie zum Beispiel für Alleinerziehende, Schwangere oder für Menschen mit Behinderung. Ebenso gehören Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht zum Regelbedarf.

Bürgergeld: Wie wird der Regelbedarf ermittelt?

Alle fünf Jahre wird eine sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und zeigt auf, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Dafür werden rund 80.000 Haushalte aller Einkommensklassen befragt. Diese geben Auskunft zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt dann eine "Sonderauswertung" vor, die vor allem die Ausgaben der Menschen mit geringem Einkommen berücksichtigt. Das bildet dann die Grundlage für die Ausgaben, die für den Regelbedarf erforderlich sind.

Die Erhöhung des Bürgergeldes 2024 beziehen sich auf die Ergebnisse der Stichprobe von 2018. Die letzte EVS fand 2023 statt. Die Bundesregierung rechnet damit, dass diese Ergebnisse 2025 vorliegen. 

Damit die gestiegenen Lebenshaltungskosten regelmäßig berücksichtigt werden können, werden die Regelbedarfe bis zu den nächsten Ergebnissen der EVS immer zum 1. Januar eines Jahres fortgeschrieben. Dies geschieht in zwei Schritten:

  1. Schritt: Zunächst wird die "Basisfortschreibung" durch einen Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung zusammen, die für den Regelbedarf von Bedeutung ist und zu 30 Prozent aus der durchschnittlichen Entwicklung der Nettogehälter- und löhne. Die Entwicklung wird in zwei Zeitspannen gemessen, die danach miteinander verglichen werden. Für die Berechnung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 waren das die Zeiträume von Juli 2021 bis Juni 2022 und von Juli 2022 bis Juni 2023.
  2. Schritt: Im Anschluss daran wird durch eine "ergänzende Fortschreibung" die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt. Für 2024 wurden dafür die regelbedarfsrelevanten Preise im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2023 ermittelt und mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum von 2022 verglichen.

Bürgergeld-Erhöhung 2024: Warum gibt es deutlich mehr Geld?

Die Bundesregierung gibt zu, dass die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 "vergleichsweise hoch" seien. Grund sei die Entwicklung der Preise bei Gütern und Dienstleistungen, die bei der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigt werden.

Des Weiteren seien besonders die Preise für Lebensmittel gestiegen und so habe sich auch der "regelbedarfsrelevante Preisindex stärker erhöht als der allgemeine Verbraucherpreisindex", der deutlich mehr Güter beinhaltet. Sollten die Preise für Lebensmittel künftig wieder sinken, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Erhöhung des Bürgergeldes voraussichtlich wieder geringer ausfällt.