
Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab

Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Es ist eine richtungsweisende Entscheidung.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, nun hat sie das oberste Bundesgericht in Finanzangelegenheiten verkündet: Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat die Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Der Soli ist nicht verfassungswidrig. Das gab der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag bekannt.
Richtungsweisende Entscheidung: Klage gegen Solidaritätszuschlag abgewiesen
Die endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Soli muss nun das Bundesverfassungsgericht treffen. Die Einschätzung des Bundesfinanzhofs ist allerdings als richtungsweisend einzustufen und dürfte ein starkes Signal sein.
Zuvor war der Soli vom Bundesfinanzhof (BFH) und dem Bundesverfassungsgericht stets als verfassungsgemäß beurteilt worden. Die Karten wurden durch die Reform der Abgabe in der vergangenen Wahlperiode und das Auslaufen des Solidarpakets für die neuen Länder allerdings neu gemischt. Das Urteil des Bundesfinanzhofs war daher mit Spannung erwartet worden. Erzwungen haben es ein Steuerberater aus Aschaffenburg und seine Ehefrau. Sie klagten vor dem Finanzgericht Nürnberg gegen die Einkommensteuer- und Vorauszahlungsbescheide des Finanzamts.
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Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig: Debatte auch in der Politik brisant
Die Debatte um den Solidaritätszuschlag ist so alt wie die es die Abgabe selbst ist. Nach der Wiedervereinigung hatte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl zunächst erklärt, dass es keine Steuererhöhungen geben werde. In der Folge wurde der Soli eingeführt.
Das Verfahren am Bundesfinanzhof war auch aus politischer Sicht brisant. Das Bundesfinanzministerium um FDP-Chef Christian Lindner hat sich aus dem Verfahren zurückgezogen. Der Bundesfinanzminister würde den Solidaritätszuschlag dreißig Jahre nach seiner Einführung am liebsten sofort abschaffen.