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Lesertelefon
12.03.2022

Hohe Energiepreise: So fördert der Staat die Heizungserneuerung

Der Staat unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

Angesichts der hohen Öl- und Gaspreise überlegen so manche Hausbesitzer, bei ihrer Heizung auf einen anderen Energieträger umzusteigen. So kommt man an Zuschüsse.

Geht es um mehr Klimaschutz, unterstützt der Staat Investitionen in Immobilien, die zum Energiesparen beitragen. Das kann eine neue Heizungsanlage sein, eine Sanierung oder eine Dämmung. Ein Förderstopp einiger Programme im Januar durch den Bund hat viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verwirrt. Welche Regeln jetzt gelten, erläutert das Expertenteam des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza! Geschäftsführer Martin Sambale sowie die Energieberater Sabine Tiedemann, Angelika Baumer und Peter Andreas-Tschiesche fassen wichtige Punkte unseres Lesertelefons zusammen.

Mein Einfamilienhaus wurde 1965 mit einer Nachtspeicherheizung gebaut. Wenn ich jetzt eine Heizung einbaue, was wird dann gefördert?

Wenn Sie jetzt beispielsweise eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen, dann wird diese mit 35 Prozent aller Kosten gefördert. In gleicher Höhe mitgefördert werden dabei auch die Wärmeverteilung und die Heizkörper oder Flächenheizung, die Sie noch einbauen müssen.

Ich will in meinem Zweifamilienhaus Baujahr 1978 meine Ölheizung durch eine Holzpelletheizung ersetzen. Wie hoch ist die Förderung?

Sie bekommen bei einem Austausch einer alten Ölheizung eine zusätzliche Prämie. Damit können sie 45 Prozent der gesamten Kosten für die neue Heizung und für die Entsorgung der alten Heizung als Zuschuss bekommen. Maximal werden Kosten von 60.000 Euro anerkannt.

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Heizung: Förderantrag stellen, bevor man Auftrag vergibt

Mein Handwerker hat mir aber schon gesagt, dass er dieses Jahr schon zu viele Aufträge hat, um meine Pelletheizung noch einzubauen. Wann soll ich den Förderantrag stellen, damit ich mir die attraktiven Förderkonditionen sichern kann?

Wichtig: Sie müssen den Förderantrag immer stellen, bevor Sie einen Auftrag vergeben, sonst gibt es keine Förderung. Da die Konditionen aktuell sehr attraktiv sind, macht es Sinn, dass Sie auf alle Fälle möglichst bald dieses Jahr den Förderantrag stellen, auch wenn Ihr Handwerker die Heizung erst nächstes Jahr einbaut. So können Sie sich die guten Konditionen sichern.

Heizen mit Holz senkt nicht nur die Energiekosten, der nachwachsende Brennstoff hat zudem auch eine gute Ökobilanz.
Foto: maho, adobestock

Wir beheizen unser Haus derzeit mit Öl-Einzelöfen. Kann ich für den Einbau einer neuen Holzpellet-Zentralheizung eine Förderung beantragen?

Ja, dies ist möglich. Auch die Ölaustauschprämie kann bei vorherigem Einsatz von Einzelöfen gewährt werden. Sie erhalten dann einen Zuschuss von 45 Prozent für den Austausch und den Einbau der neuen Zentralheizung.

Ich wollte eine Holzpelletheizung für mein Haus kaufen, bin aber verunsichert durch Meldungen über die hohe Feinstaubbelastung durch Holzheizungen. Was ist da dran?

Bei Holzheizungen hängt es sehr stark von der Verbrennung ab und was verheizt wird. Alte Einzelöfen können in der Tat oft eine sehr hohe Feinstaubbelastung im Abgas haben. Mit moderner Technik wird die Verbrennung deutlich sauberer. Und gerade Holzpellets, als sehr trockener, standardisierter Brennstoff verbrennen mit sehr geringen Emissionen und können guten Gewissens genutzt werden. Es gibt für Pelletheizungen mittlerweile gute Abgasreinigungssysteme und neue Verbrennungstechnologien, die die Emissionen noch weiter reduzieren. Bei deren Einsatz erhöht sich die Förderung um weitere fünf Prozentpunkte.

Bei meiner Doppelhaushälfte Baujahr 1963 habe ich bis auf einen Fenstertausch vor 20 Jahren keine weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Ich habe eine Ölheizung und heize mit Heizkörpern. Kann hier die Umstellung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgen?

Ohne weitere Begleitmaßnahmen wie eine Wärmedämmung der Gebäudehülle oder eine Vergrößerung der wärmeabgebenden Flächen (Heizkörper) würde die Luft-Wasserpumpe sehr ineffizient laufen und hohe Stromkosten verursachen.

Wärmepumpen sind in privaten Neubauten der neue Heizungsstandard. Für Altbauen sind sie aber noch nicht immer das richtige.
Foto: Daniel Maurer, dpa-tmn

Mein Einfamilienhaus ist Baujahr 1986, hat eine Ölheizung und schon einen relativ guten Wärmestandard. Jetzt will ich auf eine Wärmepumpe umsteigen. Ist das möglich?

Das hängt davon ab, mit welcher Vorlauftemperatur Ihre Heizung arbeitet. Wenn Sie beispielsweise eine Fußbodenheizung oder große Heizkörper haben, die mit einer Vorlauftemperatur unter 40˚C auskommen, dann können Sie gut auf eine Wärmepumpe umsteigen. Am effizientesten arbeitet eine Grundwasserwärmepumpe, gefolgt von einer Erdreichwärmepumpe. Die beliebten Luftwärmepumpen sind zwar am billigsten, arbeiten aber nicht so effizient und können zu einem höheren Stromverbrauch führen.

Diese Möglichkeiten gibt es, ältere Heizungen umzurüsten

Welche Voraussetzungen gibt es bei einer Grundwasserwärmepumpe?

Dafür sollten Sie sich bei Ihrem Wasserwirtschaftsamt erkundigen, ob an Ihrem Standort eine Grundwasserwärmepumpe genehmigt wird. Dort bekommen Sie auch Auskunft über die Wasserqualität, die ist wichtig für den Betrieb der Grundwasserwärmepumpe. Wichtig ist auch, dass in den Sommermonaten das Grundwasser hoch genug steht.

Unsere Heizungsanlage ist 15 Jahre alt. Gibt es eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Optimierung der Anlage?

Ja, in der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird auch die Optimierung von Heizungsanlagen mit 20 Prozent der Kosten gefördert, wenn der Heizkessel älter als zwei Jahre ist. Gefördert werden neue effiziente Umwälz- und Zirkulationspumpen und ein hydraulischer Abgleich. In einem Zug mit dem hydraulischen Abgleich können auch weitere Maßnahmen wie neue Heizkörper oder Heizflächen, Dämmung der Rohrleitungen oder Pufferspeicher gefördert werden.

Flächenkollektoren, Erdkörbe oder Energiezäune werden recht nah an der Oberfläche in den Boden gebracht. Dort fangen sie Sonnenwärme und die des einsickernden Regens auf.
Foto: Bundesverband Wärmepumpe, dpa

Darf ich meine fünf Jahre alte Ölheizung nach 2026 noch weiter betreiben? Danach sollen ja keine neuen Ölheizungen mehr verbaut werden.

Ja, wenn Ihre Heizung die Grenzwerte bei der Messung durch den Kaminkehrer einhält, dürfen Sie die Heizung auch nach 2026 weiter betreiben.

Unser Einfamilienhaus ist in die Jahre gekommen, es stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an. Gibt es im Vorfeld eine Möglichkeit, das Haus begutachten zu lassen, um die Maßnahmen abgestimmt zu planen?

Eine erste Anlaufstelle kann für Sie die Energieberatung von Verbraucherzentrale und eza! sein. Hier erhalten Sie eine erste unabhängige Energieberatung. Detaillierter wird es, wenn Sie eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude durch einen Energie-Effizienz-Experten in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt maximal 1300 Euro bei einem Ein- und Zweifamilienhaus.

Ich möchte mein Haus sanieren, wo finde ich einen Energieberater?

Alle Energieberater, die auch Förderanträge stellen dürfen, sind auf der Energie-Effizienz-Experten- Liste aufgeführt. Damit die Energieberater gelistet bleiben, müssen diese gegenüber dem Bund regelmäßige Weiterbildungen und auch praktische Arbeiten nachweisen. Wenn Sie das ganze Haus sanieren möchten, kann Ihnen der Energieberater auch einen Sanierungsfahrplan erstellen, der zeigt, wie Sie Ihr Haus in sinnvollen Schritten sanieren können. Die dafür zugelassenen Experten finden Sie, wenn Sie auf der Liste das Kreuz bei „Energieberatung Wohngebäude“ machen.

Ich habe ein altes Bauernhaus, bei dem der frühere Stall als Garage genutzt wird. Ich will diesen Bereich zu Wohnraum ausbauen. Erhalte ich dafür eine Förderung?

Nachdem Sie hier neuen Wohnraum schaffen, gilt dies als Neubau, es sei denn, Ihr Haus wäre denkmalgeschützt. Derzeit ist die Förderung für den Neubau ausgesetzt. Sie müssen also mit einem Förderantrag noch etwas warten. Es soll aber in Kürze wieder eine Förderung geben, allerdings nur für den besten Energiestandard Effizienzhaus 40.

Diese Fördermöglichkeiten gibt es beim Sanieren

Ich will das Dach meines Einfamilienhauses sanieren und mit einer besseren Wärmedämmung versehen. Gibt es dafür eine Förderung?

Ja, Sie erhalten einen Zuschuss für die Dachsanierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in einer Höhe von 20 Prozent der Kosten. Maximal können Kosten von 60.000 Euro je Wohneinheit angesetzt werden.

Gibt es noch eine Förderung für Photovoltaikanlagen?

Für den Erwerb einer Photovoltaikanlage gibt es keinen Zuschuss. Ein zinsgünstiger Kredit ist über die KfW-Förderbank (Programm 270) möglich. Allerdings erhalten Sie eine garantierte Einspeisevergütung für Ihren Strom über 20 Jahre. Bei den aktuellen Preisen lässt sich eine Photovoltaikanlage sehr gut wirtschaftlich betreiben. Der Strom aus der Anlage ist deutlich günstiger als der Strom Ihres Stromversorgers. Sollten Sie in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage einen Batteriespeicher kaufen, so wird dieser vom Freistaat Bayern über das 10.000-Häuser-Programm gefördert.

Ich habe bereits ein PV-Anlage auf dem Dach. Kann ich mit überschüssigem Strom, der sonst in das Stromnetz eingespeist werden würde, warmes Wasser erzeugen?

Ja, dies kann zum Beispiel mittels einer Brauchwasserwärmepumpe geschehen. Damit könnte der Anteil des Sonnenstroms, den Sie selbst nutzen, wirkungsvoll erhöht werden.

Hier finden Sie weitere Tipps zum Thema Bau, Sanierung und Heizen:

  • Hotline Für alle, die unser Lesertelefon nicht erreicht haben, verstärkt das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) am Montag und Dienstag das Energieberater-Team unter der Nummer 0831/9602860. Aufgrund hoher Nachfrage kann es trotzdem vorkommen, dass ein Rückruf nicht am gleichen Tag erfolgen kann. Weitere Infos und eine Förderdatenbank unter www.eza-foerderung.de
  • Energieberatung Die Energieberatung von Verbraucherzentrale und eza! bietet Rat in Energiefragen. Im Allgäu gibt es rund 40 Beratungsstellen, im nördlichen Schwaben gibt es in Aichach, Augsburg, Bobingen, Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm Beratungsstellen. Neben der kostenlosen Beratung dort gibt es eine telefonische Beratung oder die Online-Beratung. Auch Checks vor Ort, die einen kleinen Eigenanteil kosten, sind Bestandteil des Beratungsportfolios.
  • KfW-Bank Sanierungen zum Effizienzhaus werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW-Bank gefördert. Erforderlich ist ein Energieberater aus der Expertenliste. Auch zinsverbilligte Darlehen für Einzelmaßnahmen müssen bei der KfW beantragt werden. Die Förderung für Neubauten ist derzeit ausgesetzt.
  • Bafa Zuschüsse für Einzelmaßnahmen gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es gibt bis zu 45 Prozent Zuschuss für Holzheizungen, Wärmepumpen und den Anschluss an ein Wärmenetz sowie für Solarwärmeanlagen. Auch Wärmedämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung werden gefördert. Das Bafa gibt auch Zuschüsse für die Energieberatung bei Wohngebäuden.
  • 10.000-Häuser-Programm Das Programm des Freistaats Bayern fördert Batteriespeicher für Photovoltaik.
  • Expertenliste Für Bundesförderprogramme gibt es eine Liste an Energieexperten, auf der alle Fachleute stehen, die bei den Förderprogrammen (der KfW) die Anträge stellen dürfen. Fachleute aus dem Allgäu und den angrenzenden Regionen findet man auch unter www.eza-partner.de. Aufgrund der Nachfrage sind derzeit Energieberater, Planer und Handwerker oft länger ausgebucht.

Mehr hilfreiche Tipps und Informationen finden Sie hier in unserem Ratgeber zum Thema Energie und Energiesparen.

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