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Pflege
19.04.2024

Pflege: Ist Pflegegeld pfändbar?

In der häuslichen Pflege fallen viele Aufgaben an. Als Anerkennen geben viele Pflegebedürftige daher das Pflegegeld an ihre Angehörigen weiter.
Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

Pflegebedürftige geben das Pflegegeld häufig an ihre pflegenden Angehörigen weiter. Doch was passiert, wenn diese sich verschulden? Kann das Pflegegeld gepfändet werden?

In Deutschland gibt es laut dem Statistischen Bundesamt rund fünf Millionen pflegebedürftige Personen. Ein Großteil davon - etwa 80 Prozent - wird zuhause versorgt und zwar meist durch Angehörige. Ist die häusliche Pflege in dieser Form sichergestellt, erhalten Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Laut dem Bundesgesundheitsministerium können sie frei über die Leistung verfügen, in der Regel würden Pflegebedürftige das Pflegegeld aber als Anerkennung an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben. Doch was passiert, wenn diese sich verschulden? Kann das Pflegegeld dann gepfändet werden?

Kann das Pflegegeld gepfändet werden?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegegeld. Laut dem Bundesgesundheitsministerium erhalten sie seit der Erhöhung zum 1. Januar 2024 derzeit 332 Euro (Pflegegrad 2), 573 Euro (Pflegegrad 3), 765 Euro (Pflegegrad 4) oder 947 Euro (Pflegegrad 5). Übrigens wurden neben dem Pflegegeld auch andere Leistungen in der Pflege verbessert. Was passiert aber, wenn das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergegeben wird und diese sich verschulden?

Der Bundesgerichtshof hat am 20. Oktober 2022 in genau so einem Fall (Az. IX ZB 12/22) entschieden, dass das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld unpfändbar ist. Das sei auch der Fall, wenn pflegende Angehörige verschuldet seien, denn eine Pfändung würde dem gesetzlichen Ziel des Pflegegeldes widersprechen. Es handle sich nicht um ein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern um eine materielle Anerkennung.

Dem Sozialverband VdK zufolge ging es in dem konkreten Fall um eine verschuldetet Mutter, die ihren autistischen Sohn gepflegt und das Pflegegeld von ihm erhalten hatte. Ihr Insolvenzverwalter hatte beantragt, das Pflegegeld auf das pfändbare Arbeitseinkommen anzurechnen. Dem hat der Bundesgerichtshof aber widersprochen.

Übrigens: Für Pflegebedürftige ist das Pflegegeld eine Sozialleistung und ist daher laut schuldnerberatung.de nach überwiegender Auffassung unpfändbar, auch wenn diese sich verschulden.

Wie wird das Pflegegeld vor der Pfändung geschützt?

Das Pflegegeld unterliegt laut schuldnerberatung.de nicht automatisch dem Pfändungsschutz. Um es zu schützen, müssen Betroffene zunächst ein sogenanntes P-Konto oder auch Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Ein bestimmter Grundfreibetrag bleibt Schuldnern dann für den Lebensunterhalt. Diese Pfändungsfreigrenze kann etwa durch das Pflegegeld erhöht werden.