Seit wann gibt es Bürgergeld?
Was die soziale Absicherung in Deutschland betrifft, ist 2023 ein Jahr des Umbruchs. ALG II ist Geschichte, stattdessen wurde das Bürgergeld eingeführt.
Mit dem Jahreswechsel von 2022 auf 2023 hat sich in Deutschland die soziale Absicherung grundlegend geändert. Es handelt sich um den Eckpfeiler einer von der Bundesregierung angestoßenen Sozialreform, welche die finanzielle Hilfe für bedürftige Personen "bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter" machen soll. Die prominenteste Maßnahme ist die Einführung des Bürgergeldes.
Seit wann gibt es das Bürgergeld?
Im Zuge der Reform hat das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst, welches im Volksmund auch unter dem Begriff "Hartz IV" bekannt war. Das Vorgängermodell wurde übrigens für den Zeitraum ab Januar 2005 installiert. Es handelte sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, die nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt wurde.
Auch für das Projekt Bürgergeld gibt es den entsprechenden Gesetzestext im Internet nachzulesen. Im Wesentlichen beruht die Neuregelung seit Jahresanfang für Deutschland auf zwei Säulen, erklärt die offizielle Website der Bundesregierung:
- Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert, zum Zwecke der Vermittlung in dauerhafte Jobs.
- Außerdem sei die Berechnung des einzelnen Regelbedarfs von Bürgergeld auf eine neue Grundlage gestellt worden.
Darüber hinaus werden in einem veröffentlichten Dokument viele weitere Fragen beantwortet, die sich im Zuge der Grundsicherung stellen.
Die Überweisung des Bürgergeldes findet übrigens im monatlichen Rhythmus statt. Zum 1. des jeweiligen Monats soll die staatliche Leistung auf dem Konto sein, die Auszahlungstermine sind Ministeriumsangaben zufolge jedoch variabel.
Monatlicher Regelsatz: Ab wann gibt es mehr Bürgergeld?
Der Bürgergeld-Regelsatz ist nach individueller Situation geregelt und orientiert sich an Faktoren wie Einkommen, Familienstand und der Größe des Haushalts. Mit dem Wechsel von ALG II auf Bürgergeld wurde der Betrag um 50 Euro erhöht. Anders als früher soll beim Bürgergeld die Inflation nun "besser und zeitnäher" berücksichtigt werden, erklärte Bundesarbeitsminister Hubert Heil im Zuge der Sozialreform. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten derzeit einen festen Regelsatz in Höhe von 502 Euro. Im Juli 2023 ist schließlich der zweite Teil der Bürgergeld-Reform in Kraft getreten, mit weiteren Änderungen.
Zum 1. Januar 2024 sind die Regelsätze erneut gestiegen: Seit dem Jahreswechsel fließen 563 Euro auf das Konto einer Bürgergeld beziehenden Person (alleinstehend), zuzüglich möglicher weiterer Zuschüsse.