Supermarkt, Online-Shopping und Banking: Das ändert sich im Mai
Ab dem 1. Mai 2022 gibt es einige neue Gesetze und Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das betrifft unter anderem das Einkaufen.
Vom 30. April auf den 1. Mai wird vielerorts nicht nur der Tanz in den Mai gefeiert, sondern mit dem Monatswechsel über Nacht gibt es auch einige Gesetzesänderungen. Hier finden Sie einen Überblick, welche Neuheiten es gibt.
Gute Nachrichten gibt es für den Einkauf im Supermarkt. Ab Mai müssen Rabatte bei Lebensmitteln in Zukunft transparenter deklariert sein. Das bedeutet, dass Supermärkte angeben müssen, um wie viel Prozent der Preis gesenkt wurde. Das ist zum Beispiel bei Produkten der Fall, die wegen eines näher rückenden Mindesthaltbarkeitsdatums reduziert wurden. Viele Supermärkte machen das bereits in der Praxis und kleben einen Aufkleber auf das Produkt.
Änderung ab Mai 2022: Supermärkte müssen Grundpreis in Kilogramm angeben
Doch es gibt noch eine zweite Neuerung im Einzelhandel, die für Transparenz sorgen soll. Bisher wurden die Grundpreise für Lebensmittel in Kilo, Gramm oder pro Liter auf dem Preisschild im Supermarkt angezeigt. Damit der Preis besser zu vergleichen ist, wird er ab Mai nur noch in Kilogramm angegeben. So muss man selber nicht mehr umrechnen. Eine einheitliche Einheit für den Grundpreis gilt künftig auch für andere Produkte. Energie muss zum Beispiel pro Kilowattstunde angegeben werden.
Nicht nur im Geschäft, sondern auch auch beim Online-Shopping gibt es ab Mai Gesetzesänderungen. Anbieter von Verkaufsplattformen müssen künftig zeigen, wie ihre Sortierungskriterien für die Produkte zustande kommen. Das gilt ab dem 28. Mai und betrifft Vergleichsportale wie etwa Check24 oder Verivox.
Neue Gesetze: Online-Portale müssen Sortierungskriterien offenlegen
Zu der neuen Kennzeichnungspflicht gehört, dass Portale angeben müssen, ob ein Verkauf privat erfolgt, oder ob es sich um einen Direktanbieter oder einen Weiterverkauf handelt. Die Gesetzesänderung soll dabei helfen, dass gefälschte Produktbewertungen oder Fake-Rezensionen eingedämmt werden. Verstoßt ein Portal gegen die Informationspflicht, sind laut der Verbraucherzentrale NRW Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich.
In Sachen Internet gibt es auch ab Mai Neues beim Online-Banking. Bei der Postbank wird das ChipTAN-Verfahren abgeschafft. Die Bank ersetzt die Methode, mit der man Überweisungen von Zuhause aus mit der Bankarte über ein Lesegerät abwickeln kann, durch die sogenannte "BestSign-Methode". Die Überweisungen funktionieren dabei über eine App und durch biometrische Daten oder ein Passwort.
Das Bier wird teurer, Kaffeefahrten werden sicherer
Ganz analog tut sich auch etwas beim Thema Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten. Ab dem 28. Mai ist es verboten, auf einer Kaffeefahrt Versicherungen, Verträge oder Medizinprodukte zu verkaufen. Veranstalter sind außerdem dazu verpflichtet, Teilnehmende besser über ihre Rechte aufzuklären. Das Bußgeld beträgt ab Ende Mai nicht mehr 1000 Euro, sondern 10.000 Euro.
Schlechte Nachrichten hält der Mai für Bierliebhaberinnen und -liebhaber bereit. Immer mehr Brauereien erhöhen ihre Bierpreise. Für den kommenden Monat haben zum Beispiel die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe angekündigt, ihre Preise zu steigern. Krombacher und Veltins haben bereits im April ihr Angebot verteuert. Grund sind neben den gestiegenen Rohstoffpreisen für die Herstellung und Lieferengpässen auch die steigenden Kosten für Verpackung und Logistik.