Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Was ändert sich im Mai 2022? Neue Gesetze & Änderungen

Änderungen
28.04.2022

Supermarkt, Online-Shopping und Banking: Das ändert sich im Mai

Ab Mai sind Supermärkte dazu verpflichtet, den Grundpreis von Lebensmitteln in Kilogramm anzugeben.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Archivbild)

Ab dem 1. Mai 2022 gibt es einige neue Gesetze und Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das betrifft unter anderem das Einkaufen.

Vom 30. April auf den 1. Mai wird vielerorts nicht nur der Tanz in den Mai gefeiert, sondern mit dem Monatswechsel über Nacht gibt es auch einige Gesetzesänderungen. Hier finden Sie einen Überblick, welche Neuheiten es gibt.

Gute Nachrichten gibt es für den Einkauf im Supermarkt. Ab Mai müssen Rabatte bei Lebensmitteln in Zukunft transparenter deklariert sein. Das bedeutet, dass Supermärkte angeben müssen, um wie viel Prozent der Preis gesenkt wurde. Das ist zum Beispiel bei Produkten der Fall, die wegen eines näher rückenden Mindesthaltbarkeitsdatums reduziert wurden. Viele Supermärkte machen das bereits in der Praxis und kleben einen Aufkleber auf das Produkt.

Änderung ab Mai 2022: Supermärkte müssen Grundpreis in Kilogramm angeben

Doch es gibt noch eine zweite Neuerung im Einzelhandel, die für Transparenz sorgen soll. Bisher wurden die Grundpreise für Lebensmittel in Kilo, Gramm oder pro Liter auf dem Preisschild im Supermarkt angezeigt. Damit der Preis besser zu vergleichen ist, wird er ab Mai nur noch in Kilogramm angegeben. So muss man selber nicht mehr umrechnen. Eine einheitliche Einheit für den Grundpreis gilt künftig auch für andere Produkte. Energie muss zum Beispiel pro Kilowattstunde angegeben werden.

Nicht nur im Geschäft, sondern auch auch beim Online-Shopping gibt es ab Mai Gesetzesänderungen. Anbieter von Verkaufsplattformen müssen künftig zeigen, wie ihre Sortierungskriterien für die Produkte zustande kommen. Das gilt ab dem 28. Mai und betrifft Vergleichsportale wie etwa Check24 oder Verivox.

Neue Gesetze: Online-Portale müssen Sortierungskriterien offenlegen

Zu der neuen Kennzeichnungspflicht gehört, dass Portale angeben müssen, ob ein Verkauf privat erfolgt, oder ob es sich um einen Direktanbieter oder einen Weiterverkauf handelt. Die Gesetzesänderung soll dabei helfen, dass gefälschte Produktbewertungen oder Fake-Rezensionen eingedämmt werden. Verstoßt ein Portal gegen die Informationspflicht, sind laut der Verbraucherzentrale NRW Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich.

In Sachen Internet gibt es auch ab Mai Neues beim Online-Banking. Bei der Postbank wird das ChipTAN-Verfahren abgeschafft. Die Bank ersetzt die Methode, mit der man Überweisungen von Zuhause aus mit der Bankarte über ein Lesegerät abwickeln kann, durch die sogenannte "BestSign-Methode". Die Überweisungen funktionieren dabei über eine App und durch biometrische Daten oder ein Passwort.

Lesen Sie dazu auch

Das Bier wird teurer, Kaffeefahrten werden sicherer

Ganz analog tut sich auch etwas beim Thema Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten. Ab dem 28. Mai ist es verboten, auf einer Kaffeefahrt Versicherungen, Verträge oder Medizinprodukte zu verkaufen. Veranstalter sind außerdem dazu verpflichtet, Teilnehmende besser über ihre Rechte aufzuklären. Das Bußgeld beträgt ab Ende Mai nicht mehr 1000 Euro, sondern 10.000 Euro.

Schlechte Nachrichten hält der Mai für Bierliebhaberinnen und -liebhaber bereit. Immer mehr Brauereien erhöhen ihre Bierpreise. Für den kommenden Monat haben zum Beispiel die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe angekündigt, ihre Preise zu steigern. Krombacher und Veltins haben bereits im April ihr Angebot verteuert. Grund sind neben den gestiegenen Rohstoffpreisen für die Herstellung und Lieferengpässen auch die steigenden Kosten für Verpackung und Logistik.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung