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  3. Ichenhausen: Ichenhausen stimmt zähneknirschend einer neuen Flüchtlingsunterkunft zu

Ichenhausen
26.04.2023

Ichenhausen stimmt zähneknirschend einer neuen Flüchtlingsunterkunft zu

Das Gebäude Günzburger Straße 50 in Ichenhausen soll zu einer Asylbewerberunterkunft umgebaut werden.
Foto: Bernhard Weizenegger

Der Landkreis hat ein Wohnhaus an der B16 in Ichenhausen angemietet, das als Einrichtung für Asylbewerber dienen soll. Seitens der Stadt gab es durchaus Bedenken.

Zwei Flüchtlingsunterkünfte gibt es bereits in Ichenhausen. In Kürze soll eine weitere hinzukommen. Eine Alternative hat die Stadt Ichenhausen nicht gehabt, wie Bürgermeister Robert Strobel in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses betonte. Ichenhausen müsse seinen Beitrag zur Flüchtlingskrise leisten, der Hauseigentümer sei sich mit dem Landkreis einig geworden, die Rechtslage eindeutig. Dem Bauausschuss blieb also keine andere Wahl, als der Umnutzung eines Gebäudes in der Günzburger Straße zuzustimmen. "Wenn auch nicht mit Freude", wie es Strobel ausdrückte.

Das Gebäude an der Günzburger Straße existiert seit mehreren Jahrzehnten. Einst war hier ein Wirtshaus, das älteren Ichenhausern noch als Kronenkeller in Erinnerung sein dürfte. Zuletzt wurde das Gebäude als Wohnhaus genutzt. Der neue Eigentümer hat nun bei der Stadt einen Bauantrag für eine Unterkunft für bis zu 40 Asylbewerber eingereicht. Wie Strobel in der Sitzung erklärte, ist der Mietvertrag zwischen Antragsteller und Landkreis bereits geschlossen. Am Gebäudeäußeren soll sich nichts verändern, lediglich im Innenbereich sollen weitere Türen und Trennwände eingebaut werden. 

Robert Strobel: "Ichenhausen leistet seit Jahren seinen Beitrag"

Als er von dem Vertrag zwischen Eigentümer und Landkreis erfahren habe, so Strobel, habe er sich umgehend an die Behörde gewandt. Schließlich habe er einige Bedenken und Nachfragen gehabt. Warum solle in Ichenhausen eine weitere Flüchtlingsunterkunft entstehen, obwohl es bereits zwei staatliche Flüchtlingsunterkünfte in Ichenhausen und im Stadtteil Oxenbronn für bis zu 95 Personen gebe. Zu Beginn der Flüchtlingskrise vor etwa acht Jahren hätten sogar weitere drei Einrichtungen existiert. "Ichenhausen leistet seit Jahren seinen Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe", betonte Strobel. 

Seiner Ansicht nach sollten Landkreis und Regierung erst in anderen Kommunen, in denen es bisher noch keine staatlichen Unterkünfte gebe, aktiv werden. Seine Einwände seien jedoch zurückgewiesen worden. Der Landkreis, so habe er erfahren, bemühe sich um eine möglichst gerechte Verteilung, ein Anmieten von entsprechenden Gebäuden gelinge aber in manchen Kommunen nicht. Außerdem liege der relative Anteil der Geflüchteten in staatlichen Unterkünften bezogen auf die Gesamtbevölkerung in Ichenhausen derzeit unter einem Prozent und damit unter dem Wert anderer Kommunen.

Wie Strobel weiter erklärte, habe er sich damit nicht zufriedengegeben und wissen wollen, ob unbedingt das Gebäude an der Günzburger Straße angemietet werden müsse. Der Straßenzug ist in Strobels Augen durch die Auswirkungen der B16 bereits genug belastet. Möglicherweise könne der Landkreis ja darauf verzichten, wenn die Stadt innerhalb kurzer Zeit eine Alternative finde. Sein Vorschlag sei jedoch abgelehnt worden, da ja bereits ein Mietvertrag bestehe. Aus Sicht des Landratsamtes eigne sich das Objekt für die Unterbringung von Flüchtlingen sehr gut. Das Gebäude liege nicht im Ortskern, außerdem befinde sich hinter dem Haus eine kleine Freifläche, die die Bewohnerinnen und Bewohner bei gutem Wetter nutzen könnten. 

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Die Umbauphase wird drei bis vier Monate in Anspruch nehmen

Wie Strobel in der Sitzung mitteilte, dauert die Umbauphase etwa drei bis vier Monate. Wann genau und mit welchen Personen die Unterkunft belegt werden soll, könne das Landratsamt momentan nicht sagen. Strobel habe bei der Behörde nachgehakt, ob es sich um Familien mit Kindern handle. "Dafür sehe ich persönlich eine größere Akzeptanz." Doch diese Frage habe ihm das Landratsamt ebenfalls nicht beantworten können. Man möge Verständnis dafür haben, dass in der aktuellen Situation auf das Objekt nicht verzichtet werden könne. Ob dies der Stadt gefalle oder nicht, so Strobel, sie müsse jetzt ausschließlich darüber entscheiden, ob sie das gemeindliche Einvernehmen zum Bauplanungsrecht erteilt. Die Situation ist laut Rathauschef klar: Eine Flüchtlingsunterkunft füge sich in die Umgebungsbebauung ein. Gleiches gelte für das Maß der baulichen Nutzung, zumal das Gebäude seit Jahrzehnten in dieser Größe bestehe und in der Vergangenheit auch als Gaststätte genutzt worden sei. 

Heinrich Welscher (CSU) kritisierte den aus seiner Sicht nicht ausreichenden Brandschutz des Gebäudes. Die Decke bestehe aus alten Holzbalken. Er fragte sich, warum in diesem Fall geringere Anforderungen gestellt würden, als beispielsweise an Ferienwohnungen. Stadtbaumeister Adolf Stapf entgegnete, dass das Landratsamt solche Fragen zum Brandschutz sicherlich im weiteren Verfahren prüfen werde. Gleichzeitig verwies er aber darauf, dass der Gesetzgeber bei Flüchtlingsunterkünften teilweise weniger verlangt als bei sonstigen Objekten. Das gelte auch für die Zahl der Stellplätze, für dieses Gebäude seien nur drei nötig. Da an der Rechtslage zum Bauantrag nicht zu rütteln sei, schlug Strobel dem Gremium vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, auch wenn es mit Zähneknirschen erfolge. Gegen die Stimme von Heinrich Welscher votierte das Gremium am Ende dafür. 

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