Alkoholverbot gilt auch bei der Bahn
Die DB schließt sich dem Beschluss der Stadt an. Damit gilt die Regelung von 18 bis 6 Uhr auf dem gesamten Bahnhofsgelände und der Mobilitätsdrehscheibe.
Die Entscheidung der Stadt Günzburg, am Bahnhof und an der Mobilitätsdrehscheibe ein Alkoholverbot zu erlassen, hat am Tag nach der Veröffentlichung unseres Berichts für Diskussionen gesorgt. Wie Julia Ehrlich, die Pressesprecherin der Stadt, bestätigte, hatten sich am Mittwochvormittag bereits mehrere Menschen telefonisch bei der Stadt gemeldet. „Viele haben sich gefragt, ob das Verbot den ganzen Tag gilt und damit auch den Kiosk am Bahnhof betrifft“, so Ehrlich. Dabei gelte das Verbot übrigens nur täglich in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Gestern gab im Übrigen auch die Deutsche Bahn bekannt, dass sie sich der Verordnung der Stadt Günzburg für ihr Areal anschließt. Das heißt: Auch dort gilt zwischen 18 und 6 Uhr Alkoholverbot.
Auf der Facebook-Seite unserer Zeitung wurden dagegen andere Bedenken laut. „Wer soll das durchsetzen“, fragte ein User. Ein anderer Nutzer merkte an: „Funktioniert bestimmt genauso gut wie das Rauchverbot.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.