Verhandlung in Günzburg: Mehr als 70.000 Euro Schaden durch Sozialbetrug
Plus Ein 54-Jähriger fuhr als Scheinselbständiger für Transportunternehmen. Warum er juristisch beim Amtsgericht Günzburg glimpflich davon kommt.
Die Folgen sind immens: In der Bundesrepublik entstehen durch Sozialbetrug Milliardenschäden für Renten- und Krankenkassen. Vor allem durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Scheinselbständige und durch Schwarzarbeit. Vor dem Günzburger Amtsgericht musste sich jetzt ein 54-Jähriger verantworten, der über Jahre hinweg einen Silozug für ein Transportunternehmen fuhr, aber ohne als Arbeitnehmer angemeldet zu sein. Das Verfahren gegen den Mann wurde gegen eine Geldauflage eingestellt, sein ehemaliger Chef bereits in einer anderen Gerichtsentscheidung verurteilt.
Es handelte sich um ein „illegales Beschäftigungsverhältnis“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Bereits seit elf Jahren bis 2015 hatte der 54-Jährige für die Transport-Firma im nördlichen Landkreis Günzburg als Kraftfahrer gearbeitet. Aber nicht etwa als Selbstständiger, wie er und das Unternehmen vereinbart hatten, sondern als abhängig Beschäftigter, so die Anklage. Denn die Tätigkeit wies weder einen Kapitaleinsatz noch ein unternehmerisches Risiko auf.
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