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  3. Günzburg: Attest vom Arzt verhindert Strafe nicht

Günzburg
16.05.2019

Attest vom Arzt verhindert Strafe nicht

Mit einem Attest vom Arzt hatte sich ein Angeklagter beim Amtsgericht krank gemeldet. Ein Urteil fiel trotzdem
Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com (Symbolfoto)

Ein 38-Jähriger soll sich wegen eines Verkehrsdelikts vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Er erscheint nicht. Ein Urteil gibt es trotzdem.

Vielleicht hat der Angeklagte ja geahnt, was ihn erwartet. Jedenfalls zog der Fürstenfeldbrucker es vor, nicht zum Amtsgericht Günzburg zu kommen, wo er sich wegen eines Verkehrsdeliktes verantworten sollte. Zumindest hat er sich damit einen Auftritt vor reichlich Publikum erspart. Denn die Zuschauerplätze im Gerichtssaal wurden sämtlich von einer Schulklasse des Günzburger Dossenberger Gymnasiums belegt. Um seine Verurteilung kam der Angeklagte doch nicht herum, denn sein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung, versuchte Nötigung und Unfallflucht wurde verworfen.

Fahrer bedrängt vorausfahrendes Auto

Der 38-Jährige hatte Ende September vergangenen Jahres die Rücksichtnahme im Straßenverkehr offenbar völlig aus den Augen verloren. Weil ihm ein vorausfahrender Mercedes-Lenker auf der Staatsstraße 2025 zwischen Röfingen und Jettingen zu langsam unterwegs war, drängelte der Fürstenfeldbrucker mit seinem stark motorisierten Kompaktwagen bis auf einen Meter Abstand, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, um den Vordermann zu schnellerer Fahrweise zu nötigen. Dann wurde es noch heftiger: Auf der Tangente zum Autobahnanschluss überholte der 38-Jährige und scherte anschließend so knapp ein, dass es krachte. Nach der Kollision mit den Kotflügeln blieb der Unfallverursacher jedoch nicht stehen, sondern flüchtete.

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